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Landesregierung unterstützt Studierende: Hilfen für das Studierendenwerk und landesrechtliche Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende

Die drastischen Energiepreissteigerungen belasten die Studierenden in mehrfacher Weise: direkt insbesondere bei den Heizkosten und indirekt auch über die Mensapreise, da das Studierendenwerk des Saarlandes im Bereich seiner Mensen stark steigende Kosten verkraften muss.

Dem wirkt die Landesregierung mit ihren Maßnahmen entgegen.

Trotz verschiedener Energiesparmaßnahmen müsste das Studierendenwerk zur Kostendeckung die Preise für das Mensaessen oder alternativ die Sozialbeiträge der Studierenden deutlich erhöhen. Um die angespannte finanzielle Situation der Studierenden abzufedern, leistet das Land mit einem zusätzlichen Zuschuss an das Studierendenwerk in Höhe von 480.000 Euro einen namhaften Beitrag, um die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen auf die Essenspreise für Studierende in den Mensen abzufedern.

Auf Bundesebene gehen die Vorbereitungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro an Studierende und Fachschüler*innen und Berufsfachschüler*innen in die entscheidende Phase. Aufgrund der notwendigen Abläufe müssen nun die Länder jeweils landesrechtliche Regelungen treffen, um die Auszahlung zu ermöglichen. Das Saarland hat mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die notwendigen landesrechtlichen Schritte zur Umsetzung getroffen und ist für den Start bestens vorbereitet. Der zwischen Bund und Ländern abzustimmende einheitliche Startzeitpunkt für die Antragstellung steht noch nicht final fest. Die Auszahlung der 200 Euro wird über eine bundeseinheitliche Plattform erfolgen. Die Informationswebsite zur Einmalzahlung soll nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am heutigen Tag unter www.einmalzahlung200.de online gehen. Hier können sich Studierende, Fachschüler*innen sowie Berufsfachschüler*innen schon vorab über die Anspruchsberechtigung, die Anmeldungsmodalitäten auf der Plattform und die Antragstellung informieren.

Dazu Minister Jakob von Weizsäcker: „Ich freue mich, dass sich zwei bedeutende Entlastungsmaßnahmen für Studierende in einem weit fortgeschrittenen Umsetzungsprozess befinden. Das Saarland federt damit die Auswirkungen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten auf die Lebenssituation der Studierenden und Schülerinnen deutlich ab. In Zeiten eines immer größer werdenden Fachkräftemangels sind gerade die Studierenden an unseren Hochschulen der Zukunftsfaktor.“

 

Zudem zahlt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) diese Woche den Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro für Studierende und Auszubildende nach dem BAföG oder dem sog. Aufstiegs-Bafög (AFBG) aus. Dazu Minister Magnus Jung: „Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige finanzielle Entlastung des Bundes für die Bürgerinnen und Bürger mit kleinem Einkommen. Gerade sie sind in besonderem Maße von den starken Preissteigerungen betroffen. Auch wenn wir uns eine schnellere Auszahlung gewünscht hätten, ist dem Saarland gelungen, Vorreiter bei der Auszahlung des Zuschusses zu sein.“

Medienansprechpartner

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Miriam Göller
Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken