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Jahresbericht des Rechnungshofes: Das Saarland hat das von 2010 bis 2020 laufende Konsolidierungsverfahren und sein bis 2020 laufendes Sanierungsprogramm auch unter den Erschwernissen der Covid-19-Pandemie mit erheblichen Eigenanstrengungen erfolgreich abschließen können

Am Donnerstag (14.10.2021) hat der Rechnungshof des Saarlandes seinen Jahresbericht für 2020 vorgestellt.

Finanzminister Peter Strobel erklärte mit Blick auf die Ergebnisse: „Der vom Rechnungshof bestätigte erfolgreiche Abschluss des Konsolidierungsverfahrens hat auch in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass wir auf die enormen Herausforderungen der Covid-19 Pandemie angemessen reagieren konnten. Allerdings bedeutet das auch, dass wir die durch die Pandemie verursachten haushaltsmäßigen Verwerfungen gerade auch im Hinblick auf die junge Generation wieder so schnell wie möglich in den Griff bekommen müssen. Daher stimme ich dem Rechnungshof zu, dass das Land trotz der bereits erzielten Konsolidierungsfortschritte auch weiterhin wirtschaftlich und sparsam agieren muss. Die Schuldenbremse verlangt, dass wir nach Beendigung der pandemiebedingten Ausnahmesituation den Haushalt auf der Grundlage eines neuen Konsolidierungskonzeptes wieder zum Ausgleich bringen.“

Mit Blick auf die Aussagen des Rechnungshofs zum Thema Sondervermögen und Rücklagen betonte Minister Strobel, dass der Einsatz von Sondervermögen und Rücklagen gerade in Krisenzeiten ein haushaltsrechtlich zulässiges und zugleich unverzichtbares Instrument ist, um allzu starke Ausschläge zu vermeiden und begonnene Investitionsprojekte ausfinanzieren zu können. Dabei beachtet die Landesregierung strikt die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

„Die gegenwärtige Situation gibt uns insoweit Recht, denn ohne die auf Stabilität ausgerichtete Haushaltspolitik unter Einsatz von Rücklagen würden harte Einschnitte und abrupte Ausgabenstopps drohen. Den Anregungen des Rechnungshofs folgend sieht der Doppelhaushalt 2021 und 2022 im Übrigen bereits den Abbau sowohl der Konjunkturausgleichsrücklage als auch der Zinsausgleichsrücklage vor“, sagte Peter Strobel.

Gleichzeitig wies der Finanzminister auch darauf hin, dass das Ausmaß der verfügbaren Rücklagen nicht überschätzt werden darf. „So sind zum Beispiel die im Sondervermögen Zukunftsinitiative ausgewiesenen Mittel in voller Höhe bereits durch konkrete Projekte gebunden. Eine Verwendung dieser Mittel allein zum Zwecke des Haushaltsausgleichs in den Jahren 2021 und 2022 würde bedeuten, dass die Finanzierung vieler beschlossener und bereits angelaufener Investitionsprojekte nicht mehr gesichert wäre. Dies würde die eingeleitete Positiventwicklung stark beeinträchtigen“, so die weitere Einschätzung von Strobel.

Der Rechnungshof weist in seinem Jahresbericht richtigerweise darauf hin, dass Investitionen in die Infrastruktur und für Zukunftsprojekte auch realisiert werden müssen. Finanzminister Peter Strobel erläuterte in diesem Zusammenhang die weiterhin geltende Strategie der Landesregierung, den bereits im Jahr 2018 begonnenen Einstieg in die Investitionsoffensive Saar uneingeschränkt fortzuführen: „Die entsprechenden Weichen wurden im Doppelhaushalt 2021/22 gestellt. Wir wollen diese Zukunftsperspektive für unser Land trotz Coronakrise nicht verwässern. Dieses Zukunftsprojekt ist gerade deshalb und weiterhin wichtiger Baustein unserer Strategie, gestärkt aus dieser Krise herauszukommen.“

Im weiteren Verfahren werden die angesprochenen Ressorts nun alle Hinweise und Feststellungen des Rechnungshofs prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht wird nach Fertigstellung und Übersendung im zuständigen Landtagsausschuss beraten. „Auch mit dem neuen Jahresbericht unterstützt der Rechnungshof die saarländische Landesregierung bei ihren Bemühungen zur stetigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Landeshaushalt. Verlässlichkeit bleibt weiterhin die Maxime unserer Haushaltspolitik“, stellte Finanzminister Strobel abschließend fest.

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