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Stabilitätsrat entlässt das Saarland aus dem Sanierungsverfahren – Gleichzeitig werden aber verstärkte Konsolidierungsanstrengungen nach Überwindung der Pandemie gefordert

Am Montag (21.06.2021) ist der Stabilitätsrat in Berlin unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und des nordrhein-westfälischen Ministers der Finanzen, Lutz Lienenkämper, als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz zu seiner 23. Sitzung zusammengetreten. Die Sitzung fand als Videokonferenz statt.

„Die Entlassung aus dem Sanierungsverfahren ist ein großer Erfolg, der ohne die zielorientierte Haushaltspolitik des Landes in den letzten zehn Jahren nicht möglich gewesen wäre. Jetzt gilt es, das Land weiter zu modernisieren und zugleich ein erneutes Abrutschen in eine drohende Haushaltsnotlage zu vermeiden,“ sagte Finanzminister Peter Strobel.

Weiter betonte er nach der Sitzung mit Blick auf das Konsolidierungsverfahren und die Konsolidierungshilfen: „Welcher Kraftakt hinter dem saarländischen Landeshaushalt liegt, lässt sich am erfolgreichen Defizitabbau ermessen, den wir gemeistert haben. Ausgehend von einem strukturellen Defizit von 1,2475 Mrd. € im Jahr 2010 hat das Saarland das Defizit bis zum Jahr 2019 auf 121,6 Mio. € zurückführen können. Es betrug damit weniger als 10 % des Ausgangswertes. Den letzten Schritt zu einem Defizit von null in 2020 haben wir zwar bereinigt um die Pandemieeffekte erreicht. Ohne diese Bereinigung weist das Saarland für 2020 allerdings ein Defizit aus. Der Stabilitätsrat erkennt aber aufgrund der außergewöhnlich hohen Belastung durch die COVID-19-Pandemie eine besondere Ausnahmesituation an und bezeichnet die Zielverfehlung, die im Jahr 2020 neben dem Saarland auch die Länder Bremen und Sachsen-Anhalt verbuchen, als unbeachtlich. Damit ist das Konsolidierungsverfahren des Saarlandes im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen.“

Die Länder Bremen und Saarland haben in der Sitzung des Stabilitätsrates letztmals über die Umsetzung ihrer Sanierungsprogramme für den Zeitraum bis 2020 berichtet. Gemäß Beschluss aus der letzten Sitzung des Stabilitätsrates vom 10. Dezember 2020 hat in der Zwischenzeit der Evaluationsausschuss intensiv geprüft, ob für Bremen und das Saarland erneut eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt werden muss oder ob diese überwunden ist. Der Stabilitätsrat stellt diesbezüglich fest, dass die Sanierungsverfahren abgeschlossen wurden und nach einer vertieften Prüfung aktuell keine Haushaltsnotlage mehr droht. Zudem berichtet der Stabilitätsrat, dass die vorgegebene Obergrenze im Jahr 2020 aufgrund der finanziellen Belastung des Landeshaushalts durch die Folgen der COVID-19-Pandemie verfehlt wurde. Vor dem Hintergrund dieser besonderen Ausnahmesituation hält er diese Verfehlung gemäß § 4 Absatz 3 der Vereinbarung zum Sanierungsprogramm für zulässig. Der Stabilitätsrat kommt bei seiner Prüfung zum Ergebnis, dass das Sanierungsprogramm abgeschlossen wurde und eine drohende Haushaltsnotlage nicht mehr vorliegt. Dazu haben insbesondere die Haushaltsverbesserungen durch die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 beigetragen.

Dazu Finanzminister Strobel: „Der Beschluss des Stabilitätsrates ist Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Einerseits bescheinigt er uns, dass wir in den letzten Jahren gut gearbeitet haben und uns nicht mehr in einer drohenden Haushaltsnotlage befinden. Andererseits hält der Stabilitätsrat in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Anstrengungen für notwendig, um eine erneute Auffälligkeit im Rahmen der jährlichen Haushaltsüberwachung zu vermeiden und die Vorgaben der Landesschuldenbremse und des Sanierungshilfengesetzes einhalten zu können. Es muss uns also bei allen Planungen für die kommenden Jahre bewusst sein, dass wir andernfalls erneut zur Aufstellung eines Sanierungsprogramms verpflichtet wären. Im Interesse der Umsetzung der Investitionsoffensive Saar und der übrigen wichtigen Landesprojekte müssen wir auch weiterhin wirtschaftlich und sparsam agieren.“

In den Jahren 2018 und 2019 hat das Land jeweils eine Nettotilgung vorgenommen und hierdurch mit dem Abbau seiner Altschulden begonnen. Dazu hat neben der Umsetzung der im Sanierungsbericht des Landes dargestellten Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Umfeld mit einem niedrigen Zinsniveau, einem stetigen Wirtschaftswachstum und überproportionalen Steuerzuwächsen beigetragen. „Besonders freut mich, dass der Stabilitätsrat unsere Anstrengungen anerkennt und hervorhebt, dass die Sanierungserfolge den saarländischen Landeshaushalt gestärkt und seine Resilienz erhöht haben,“ betonte Peter Strobel.

Zum Abschluss des Sanierungsprogramms unterstreicht der Stabilitätsrat, dass in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um angesichts der hohen Pro-Kopf-Verschuldung, der Tilgung der Notlagenkredite sowie der demografischen Entwicklung eine erneute Auffälligkeit im Rahmen der jährlichen Haushaltsüberwachung zu vermeiden und die Vorgaben der Landesschuldenbremse und des Sanierungshilfengesetzes einhalten zu können. Er empfiehlt dem Saarland daher, die Sanierung des Haushalts weiterhin konsequent im Blick zu behalten und nach Überwindung der unmittelbaren Folgen der Pandemie die Konsolidierungsanstrengungen verstärkt wiederaufzunehmen.

Finanzmister Peter Strobel appellierte dazu abschließend: „Das Saarland kann und darf jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Uns ist wohl bewusst, dass Bewertung und Beschluss des Stabilitätsrates keinen Persilschein darstellen. Die Mahnung den Konsolidierungspfad weiter zu gehen, müssen und werden wir beherzigen.“

 

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor. 

Nach Artikel 109a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) obliegt dem Stabilitätsrat ab dem Jahr 2020 die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG durch den Bund und die Länder (sog. Schuldenbremse). Gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern danach grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Für die Haushalte der Länder räumt Artikel 109 Abs. 3 Satz 5 GG den Ländern das Recht ein, die nähere Ausgestaltung der Schuldenbremse im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen vorzunehmen.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

Medienansprechpartner

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Jonas Scheunig-Braun und Miriam Göller
Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Mecklenburgring 23
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