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Regionalisierte Daten der Maisteuerschätzung: Massiver Einbruch der Steuereinnahmen durch die Corona-Pandemie – besonnene Steuerung des saarländischen Landeshaushaltes notwendig

Am Freitag (15.05.2020) gab Finanzminister Peter Strobel die Zahlen der regionalisierten Steuerschätzung für das Saarland bekannt. Dazu stellte er fest: „Wir durchleben die schwerste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Krise hinterlässt tiefe Spuren im saarländischen Landeshaushalt sowohl was die wegbrechenden Steuereinnahmen angeht als auch mit Blick auf pandemiebedingten Ausgaben.“

„Die erwarteten Steuermindereinnahmen sind dramatisch. Die Zahlen bestätigen uns damit eindeutig, dass eine Ausnahmesituation gemäß Schuldenbremse vorliegt“, stellte Strobel weiter fest. „Im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 müssen wir auf Steuereinnahmen in Höhe von ca. 540 Mio. Euro verzichten. Der Einbruch ist die unmittelbare Folge der pandemiebedingten Rezession“, so der Finanzminister und ergänzte: „Unabhängig davon wird nach dieser Steuerschätzung deutlich, dass für neue kostenträchtige Projekte im saarländischen Haushalt kein Spielraum besteht. Vielmehr müssen wir uns zu gegebener Zeit weitere Potenziale zur Haushaltsstabilisierung erschließen. Aber: Unsere großen Projekte dieser Legislaturperiode, wie etwa die Investitionsoffensive Saar oder der Saarlandpakt werden fortgesetzt.“

Nach Einschätzung der Bundesregierung geht das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 6,3 Prozent zurück. „Die Prognose ist mit hohen Unsicherheiten behaftet. Wir können weder negative noch positive Überraschungen ausschließen,“ betonte Strobel. Für das Jahr 2021 werde eine Erholung der Wirtschaftsleistung um 5,2 Prozent erwartet. Das bedeute für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, laut Schätzung, dann Mindereinnahmen gegenüber der Finanzplanung in einer Größenordnung von jeweils ca. 250 Mio. Euro. Das zeigt, dass die Krise im Zeitraum des Doppelhaushalts noch nicht überwunden sein wird.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Selbstständigen und Unternehmen wirken auf den saarländischen Haushalt ein. Dies zeige sich, so Strobel, insbesondere durch die zu beobachtenden Steuerausfälle.

Bei der Betrachtung der einzelnen Steuerarten zeigt sich schon in den ersten Monaten der Krise ein stark divergierendes Bild. Während bei den Einnahmen der gewinnbasierten Körperschaftssteuer von einem drastischen Einbruch von mehr als 40 Prozent im Vergleich zu den Ist-Werten aus 2019 auszugehen ist, kommt beispielsweise die Lohnsteuer mit einem geschätzten prozentualen Minus von ungefähr 4 Prozent im Vergleich zur Kassenstatistik des Vorjahres glimpflich davon.

Die Maßnahmen schlagen sich wie folgt nieder: Die Rückerstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung beträgt rund 84,4 Mio. Euro bei 3148 Fällen. Die gewährten Steuerstundungen betragen rund 50,5 Mio. Euro bei 4346 Fällen. Das Volumen der Herabsetzung der Vorauszahlungen aufgrund der bisher gestellten Anträge beläuft sich bei der Einkommensteuer auf rund 31 Mio. Euro (zudem rund 8,7 Mio. ab 2021), bei der Körperschaftsteuer auf rund 14 Mio. Euro (für 2012:7,2 Mio.).

„An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern. Neben dem täglichen Geschäft kommen durch unsere Maßnahmen etliche Zusatzaufgaben hinzu. In unserer Finanzverwaltung wird gerade weit über das normale Pensum hinaus gearbeitet“, so Peter Strobel.

Die Einbrüche der Steuereinnahmen kommen auch bei den saarländischen Gemeinden an. Für die saarländischen Kommunen prognostiziert die Steuerschätzung für das Jahr 2020 Steuermindereinahmen von ca. 165 Mio. und für das Jahr 2021 von ca. 90 Mio. Euro gegenüber der Novembersteuerschätzung des Vorjahres. Mit Blick auf die saarländischen Kommunen sagte Peter Strobel: „Ich bin froh, dass wir vor dieser Krise den saarländischen Kommunen mit dem Saarlandpakt geholfen haben, und ihnen so einen Teil der finanziellen Last nehmen. Dennoch stehen sie jetzt vor neuen finanziellen Problemen. Wir müssen deshalb Lösungen finden, wie sie einerseits ihre Kassenkredite nachhaltig abbauen können und andererseits die notwendigen Investitionen tätigen können. Das wird ein gemeinsamer Kraftakt, bei dem ich auch ganz deutlich den Bund in der Verpflichtung sehe.“

Zum bevorstehenden Nachtragshaushalt und dem geplanten Doppelhaushalt betonte Strobel: „Wir erleben aktuell eine finanzielle Ausnahmesituation. Weil wir bislang einen Teil der pandemiebedingten Ausgaben über das Sondervermögen Zukunftsinitiative vorfinanziert haben, konnten wir schnell und flexibel reagieren. Dennoch werden wir – genauso wie Bund und Länder – eine erhebliche Neuverschuldung nicht vermeiden können. Davon wird aber nur ein Teil als konjunkturbedingt anerkannt werden. Den anderen Teil der Neuverschuldung müssen wir im Rahmen eines Tilgungsplans abbauen.“

Darüber, so der Finanzminister, werde der Landtag im Zuge der Einbringung des Nachtragshaushalts 2020 entscheiden. Die rechnerische Aufteilung wird auf der Grundlage der vom Landtag beschlossenen Konjunkturbereinigungs-Verordnung im Rahmen des Regierungsentwurfs zum Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Eckdatenklausur der Landesregierung Anfang Juni bereitet dann die entsprechenden Beschlüsse mit Blick auf die Kreditfinanzierung der notwendigen und angemessenen Ausgaben im Rahmen der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation durch den Landtag des Saarlandes vor.

Trotz allem zeigte sich Peter Strobel auch optimistisch: „Mich stimmt es positiv, wenn wir Stand heute von einer konjunkturellen Erholung im nächsten Jahr ausgehen können. Das Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar. Die finanzielle Bewältigung dieser Krise wird ein enormer Kraftakt für das Saarland werden. Aber ich bin überzeugt, dass wir das schaffen können. Deshalb muss auch weiterhin unsere Maxime sein, mit Augenmaß zu wirtschaften und unnötige Mehrausgaben zu vermeiden.“

Hintergrund:

Die 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 12. bis 14. Mai 2020 pandemiebedingt erstmals als Videoschaltkonferenz statt. Ursprünglich hatte die Sitzung auf Einladung des Landes Hessen in Marburg stattfinden sollen.

Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre). Dieses Jahr wird es erstmals eine zusätzliche Interimssteuerschätzung Anfang September geben, die dann eine bessere Datenbasis abbilden wird.

Medienansprechpartner

Pressesprecherin Ministerium für Finanzen und Europa

Lisa Kerber
Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
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