Bürokratieabbau durch Verhandlungen im neuen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Das Saarland sieht im neuen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (GRÜZ) die Chance für eine pragmatische und alltagstaugliche Umsetzung der Entsenderichtlinie für die grenzüberschreitend tätigen kleinen und mittleren Unternehmen.
„Der Ausschuss schafft die Voraussetzungen für effektive Lösungswege, da zum ersten Mal alle Ebenen vertreten sind – sowohl nationale, regionale als auch lokale Interessenvertreter. Wir werden gemeinsam konkrete Lösungen für Hemmnisse grenzüberschreitender Zusammenarbeit erarbeiten. Davon profitieren insbesondere die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes Roland Theis.
Heute, am Tag der deutsch-französischen Freundschaft, kam der Ausschuss auf dem Hambacher Schloss zu seiner ersten und damit konstituierenden Sitzung zusammen. Seine Gründung geht auf den Vertrag von Aachen (Artikel 14) zurück, den Bundeskanzlerin Merkel und der französische Staatspräsident Macron vor einem Jahr unterzeichnet hatten.
Um Beschäftigte nach Frankreich zu schicken, verlangt die bisherige Entsenderichtlinie von Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, zahlreiche Nachweise und Belege. Ziel ist es, Lohndumping zwischen den EU-Ländern zu unterbinden. Im Saarland erschwert das die Tätigkeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Sie klagen über Frust und vermehrten Zeitaufwand.
Europa-Staatssekretär Roland Theis: „Saarländische Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen über Verhandlungen im GRÜZ entlastet und ihre wirtschaftliche Entwicklung verbessert werden. Grenzregionen wie das Saarland sind Nahtstellen in Europa. Deshalb zeigen sich die Probleme hier wie unter einem Brennglas. Wenn es uns gelingt, die Herausforderungen in den Grenzregionen anzugehen, schaffen wir Lösungen für Europa.“
Außerdem hat Roland Theis angeregt, die Klärung von Fragen in Zusammenhang mit der Besteuerung von Lohnersatzleistungen anzugehen. Dabei übernimmt das Saarland die Aufgabe des Berichterstatters. Hintergrund ist, dass eine Veränderung des Deutsch-Französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Frankreich) neue Fragen aufwirft. Diese müssen noch zwischen Deutschland und Frankreich geklärt werden. Rund 50.000 Grenzgänger überqueren täglich die Grenze um von Lothringen oder dem Elsass zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland zu gelangen. Bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen – wie z.B. Insolvenzgeld, Kranken-, Mutterschafts- und Verletztengeld, Arbeitslosengeld – gilt es möglichst eine Doppelbelastung zu vermeiden.
„Es muss Klarheit über die in Frankreich lebenden Grenzgänger geschaffen werden. Mit dem neuen Ausschuss haben wir die Möglichkeit, die nationalen Ansprechpartner in den Hauptstädten in die Klärung der noch offenen Fragen einzubinden“, sagte Roland Theis abschließend.
Im Büro des Saarlandes in Paris wird sich am 11. Februar die Veranstaltung „Grenzüberschreitende Mobilität“, u. a. in Zusammenarbeit mit der Région Grand Est, mit Lösungsansätzen dazu beschäftigen.
Hintergrund:
Über den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (GRÜZ):
Auf dem Hambacher Schloss konstituierte sich am 22. Januar 2020 der deutsch-französische Ausschuss unter Leitung der beiden Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt und der französischen Staatssekretärin Amélie de Montchalin. Auf saarländischer Seite nahmen Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes, sowie Stephan Toscani, Präsident des saarländischen Landtages, teil.
Kap. 4, Art. 14 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration:
„Beide Staaten richten einen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein, der Interessenträger wie nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte und, falls erforderlich, die betroffenen Euroregionen umfasst. Dieser Ausschuss koordiniert alle die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik betreffenden Aspekte der grenzüberschreitenden Raumbeobachtung, entwirft eine gemeinsame Strategie zur Ermittlung von Schwerpunktvorhaben, stellt fortlaufend die in Grenzregionen bestehenden Schwierigkeiten fest und erarbeitet Vorschläge für den Umgang mit ihnen; darüber hinaus analysiert er die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Grenzregionen.“
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Lisa Kerber
Pressesprecherin
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