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Stabilitätsrat lobt saarländische Haushaltspolitik

Am Freitag (13.12.2019) ist der Stabilitätsrat in Berlin unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der schleswig-holsteinischen Ministerin für Finanzen Monika Heinold zu seiner 20. Sitzung zusammengetreten.

Der Stabilitätsrat stellt fest, dass das  Saarland 2019 und 2020 an seinem Sanierungskurs festhält und die Vorgaben der Kreditobergrenze im laufenden Jahr einhält. Finanzminister Peter Strobel resümierte: „Damit bestätigt der Stabilitätsrat den vernünftigen Kurs der saarländischen Haushaltspolitik. In einem schwieriger werdenden Umfeld können wir mit diesem Ergebnis zufrieden sein.“

Das Saarland befindet sich bis einschließlich 2020 im Sanierungsverfahren und berichtete in der heutigen Sitzung zur Umsetzung seines Sanierungsprogramms 2017 bis 2020. Im Bericht stellt das Saarland den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. „Der Stabilitätsrat lobt uns für unsere bisherigen Sanierungsanstrengungen und stellt fest, dass das Saarland auf einem guten Weg ist, sein verlängertes Sanierungsprogramm vollständig umzusetzen“, sagte Peter Strobel.

Angesichts der sich verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten sowie der erkennbaren Herausforderungen im Landeshaushalt (z.B. Saarlandpakt, Personalausgaben, Investitionsoffensive Saar), fordert der Stabilitätsrat das Saarland auf, seine Anstrengungen fortzusetzen. Das ist nötig, um den erfolgreich eingeschlagenen Weg zu einer nachhaltigen Sanierung des Landeshaushalts nicht zu gefährden.

„Ab 2020 wird das Saarland Sanierungshilfen in Höhe von 400 Mio. Euro erhalten. Auch diese Hilfen sind an Bedingungen geknüpft! Die verpflichtende Mindesttilgung in Höhe von 80 Mio. Euro ist ab dem kommenden Jahr obligatorischer Bestandteil der saarländischen Haushaltspolitik. Das Sanierungshilfengesetz verlangt außerdem Investitionen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft. Es ist daher wichtig, Ausgaben auf diejenigen Maßnahmen zu konzentrieren, mit denen das Saarland seine Attraktivität als Wohn- und Unternehmensstandort weiter erhöht. Wegen dieser für das Saarland so zentralen Investitionen dürfen wir eine solide Haushaltspolitik nicht aus dem Auge verlieren“, erläuterte der Finanzminister.

Zudem hat der Stabilitätsrat das Analysesystem der jährlichen Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen für die Jahre ab 2020 beraten. Das Analysesystem wurde im Hinblick auf seine rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und statistischen Rahmenbedingungen überarbeitet und modifiziert.

 

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor.

Nach Artikel 109a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) obliegt dem Stabilitätsrat ab dem Jahr 2020 die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG durch den Bund und die Länder (sog. Schuldenbremse). Gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern danach grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Für die Haushalte der Länder räumt Artikel 109 Abs. 3 Satz 5 GG den Ländern das Recht ein, die nähere Ausgestaltung der Schuldenbremse im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen vorzunehmen.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

Medienansprechpartner

Pressesprecherin Ministerium für Finanzen und Europa

Lisa Kerber
Pressesprecherin

Mecklenburgring 23
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