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Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Justiz

Die saarländische Justiz weist eine große Frankreichkompetenz auf. Zu den Schwerpunkten der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Geschäftsbereich des saarländischen Ministeriums der Justiz gehören:

„Die Justiz im Saarland wird öfter als andere Regionen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert. Die saarländische Justiz hat Voraussetzungen geschaffen, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen dies und jenseits der Grenze grenzüberschreitende Verfahren möglichst schnell und unkompliziert zu erledigen. Kein anderes Bundesland verfügt in der Justiz über so viel Frankreichkompetenz wie das Saarland. Das ist ein einzigartiger Standortvorteil insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.“

Staatssekretär Roland Theis

In der deutsch-französische Handelskammer können Verhandlungen in französischer Sprache durchgeführt werden, sofern sich die Prozessbeteiligten darauf verständigen. Dies ist in Deutschland nur beim Landgericht Saarbrücken möglich und stellt damit einen einzigartigen Standortvorteil bei deutsch-französischen Handelsbeziehungen dar.

Weiterhin unterhält das Landgericht Saarbrücken eine enge Verbindung zu seinem Pendant in Saargemünd. Die beiden Kontaktrichter, die jeweils die Sprache des Nachbarlandes beherrschen,nutzen als Ansprechpartner den unkomplizierten kurzen Draht zueinander, um Fragen des jeweils anderen Rechts sowie organisatorische Angelegenheiten bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten im Interesse aller Beteiligten schnell und unkompliziert zu klären.

Das deutsch-französische Austauschprogramm bietet seit Mitte 2021 Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, einen Teil ihrer Ausbildung im jeweils anderen Land zu absolvieren. Das Programm läuft in Kooperation des Saarländischen Ministeriums der Justiz, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, dem Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes (CJFA), der École de Formation du Barreaux de la Cour d’Appel de Paris (EFB) und der Pariser Anwaltskammer (Ordre des Avocats du Barreaux de Paris). Dabei gewinnen die Teilnehmenden nicht nur Einblicke in das andere Rechtssystem, sondern lernen auch die jeweilige Kultur des Partnerlandes besser kennen.

Justiz – grenzüberschreitend denken: