Elektronische Register
Allgemeines
Mit dem Registerportal unter https://www.handelsregister.de/ bietet die Deutsche Justiz die Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz zu jeder Zeit Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil in die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen.
Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Für das Auffinden eines Unternehmens reicht als Suchbegriff bereits ein Teil der Firmenbezeichnung aus. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert sowie ausgedruckt werden.
Angeboten werden hierbei
- der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen,
- der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung,
- der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.
Die Aktualität der bereits einsehbaren Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des jeweiligen Handelsregisters des betreffenden Bundeslandes zugreift. Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden und zum sogenannten Sonderband gehören, wie z. B. Gesellschafterlisten.
Im Saarland sind alle Registerblätter auf die elektronische Registerführung umgeschrieben und über das Internet abrufbar.
Anmeldung
Um das Angebot nutzen zu können, ist eine Registrierung auf der Seite https://www.handelsregister.de/ erforderlich. Im Anschluss an die Registrierung, bei der Sie selbst den Benutzernamen und das Kennwort vergeben, wird ein Antragsformular generiert, das der Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen zuzusenden ist. Nach Eingang dieses Antragsformulars erhalten Sie von der Servicestelle eine Bestätigung mit einem Aktivierungscode. Nach Aktivierung können Sie mit dieser Kennung in sämtlichen Registerdaten der Länder recherchieren.
Kosten
Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 400, 401 (neu) des Gebührenverzeichnisses der Justizverwaltungskostenordnung. Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Druck, Chronologischer Druck, Historischer Druck, Unternehmensträgerdaten) entsteht eine Gebühr in Höhe von 4,50 EUR.
Für den Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, entsteht für jede abgerufene Datei eine Gebühr in Höhe von 1,50 EUR (Betrag geändert zum 01.10.2009).
Auslagen werden nicht erhoben.
Am Monatsende versendet die Servicestelle einen Gebührennachweis per Email. Neben den Abrufdaten ergibt sich aus diesem Gebührennachweis auch der zu zahlende Betrag. Außerdem beinhaltet der Gebührennachweis die eigenen Aktenzeichen des Benutzers, welche bei Aufruf eines Registerblattes angegeben werden können. Über den zu zahlenden Betrag wird sodann eine Rechnung per Post übersandt.
Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich. Im Rahmen der Registrierung kann die Bankverbindung angegeben werden.
Sofern für die Teilnahme Gebührenbefreiung geltend gemacht wird, ist dies bei Registrierung für jedes Bundesland gesondert anzugeben und durch Angabe der jeweiligen Gebührenbefreiungsvorschrift zu begründen.
Kontakt
Für weitere Informationen zum Registerportal steht Ihnen die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder beim Amtsgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) zur Verfügung.
Gemeinsames Registerportal der Länder
Heinitzstraße 42
58097 Hagen
Grundbuch
Das elektronische Grundbuch im Saarland
Grundbücher „online“ !
Automatisiertes Abrufverfahren für die elektronisch geführten Grundbücher des Saarlandes
Bereits Anfang des Jahres 2001 hat das Saarland im Rahmen des Projektes SolumSTAR das automatisierte Grundbuchabrufverfahren gemäß § 133 der Grundbuchordnung eingeführt.
Seit 2005 steht das Abrufverfahren – SolumWEB – zur Verfügung, das den Zugriff auf die Grundbücher mit Internetmitteln herstellt.
Hierzu wurde nun im Mai 2010 eine weitere Verbesserung eingeführt, die es seither vermeidet, dass auf dem Abrufrechner wie vorher noch eigens ein Zertifikat für den Verbindungsaufbau installiert werden muss. Dieses ist nicht mehr erforderlich.
Unmittelbar auf die Anmeldeseite unseres Grundbuchportals gelangen Sie durch Eingabe der Adresse www.grundbuch.saarland.de.
Ergänzende Hinweise finden Sie in dem untenstehenden Download auf dieser Seite.
Auch ein Zulassungsantrag für diesen Service steht dort zum Download bereit.
Er ist zwischen allen Bundesländern abgestimmt und kann daher einheitlich in jedem Land zur Beantragung der Zulassung verwendet werden. Zu diesem Zweck ist in seiner Anlage auch ein Verzeichnis der Zulassungsstellen der Länder beigefügt.