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Saarland will die Rechte von Opfern bei der Bekämpfung von Deepfakes stärken

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich im Rahmen der Justizministerkonferenz in Hannover mit dem Thema Deepfakes befasst und sich für einen besseren Rechtsschutz für Betroffene ausgesprochen.

Der europäische Gesetzgeber hat in diesem Jahr durch die KI-Verordnung Handlungspflichten der Diensteanbieter bei der Veröffentlichung von Deepfakes verabschiedet. Hierzu gehören beispielsweise Kennzeichnungspflichten wie auch Löschungspflichten. Da Deepfakes jedoch nicht selten schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen, die die Reputation von Personen nachhaltig schädigen können, bedarf es eines weitergehenden Schutzes. Betroffene müssen wissen, wann ein Inhalt als rechtswidrig einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Geldentschädigungsanspruch besteht. Bislang basieren entsprechende Ansprüche im Wesentlichen auf nicht kodifiziertem Richterrecht. Auf Antrag Hamburgs und des Saarlandes haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder den Bundesjustizminister gebeten zu prüfen, inwieweit gesetzliche Verbesserungen auf nationaler Ebene auf den Weg gebracht werden können.

Staatssekretär Dr. Diener: „Deepfakes gehen für Betroffene oftmals mit schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen einher. Das ist oftmals abscheulich, wenn man etwa an die Verbreitung pornographischer Deepfakes denkt. Der Rechtsschutz dagegen muss schnell und vor allem effektiv sein. Neben einer Kennzeichnungs- und Löschungspflicht entsprechender durch FaceSwap-Apps erstellter Videos müssen auch Entschädigungsansprüche für Betroffene klar geregelt werden. Betroffene brauchen in solchen Situationen Klarheit, damit sie sich trauen, dagegen vorzugehen. Üble Deepfakes werden leider zunehmen, der Rechtsstaat muss daher bei der Bekämpfung von Deepfakes aufrüsten!“

Medienansprechpartner

Dennis Zahedi

Dennis Zahedi
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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