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Ehrenamt braucht Anerkennung! Bürokratische Hürden im Betreuungswesen abbauen.

Die Justizministerinnen und –minister fordern auf ihrer Frühjahrskonferenz in Berlin mit einem auch vom Saarland eingebrachten Antrag, bürokratische Hürden im Betreuungswesen abzubauen.

Anlässlich der Konferenz betont Ministerin Berg:

„Viele Saarländerinnen und Saarländer beweisen ein herausragendes ehrenamtliches Engagement. Mehrere tausend Saarländerinnen und Saarländer haben einen Betreuer oder eine Betreuerin. Der größte Teil der Betroffenen wird dabei von Angehörigen betreut. Seit dem 1. Januar 2023 sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Dies ist ein wichtiger Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit und dient dem Schutz der betreuten Personen. Allerdings ist die Einholung des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Dies kann potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer überfordern.“

Justizministerin Petra Berg

„Die Justizministerinnen und -minister wollen daher erreichen, dass künftig die Betreuungsbehörde mit Einwilligung des ehrenamtlichen Betreuers bzw. der ehrenamtlichen Betreuerin ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis einholen kann. Darüber hinaus hat die Landesregierung aktuell auch ein Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes eingebracht, um die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung gebührenfrei auszugestalten. Somit handelt es sich um einen guten Aufschlag, um bürokratische Hürden abzubauen und so dafür zu sorgen, dass die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in ihrem herausfordernden, aufopfernden Engagement unterstützt werden.“, so die Ministerin.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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