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Rechtsanwalt Arnold Heim zum Justizrat ernannt

Justizminister Peter Strobel überreichte am 21. Februar 2022 die Urkunde an Herrn Rechtsanwalt Arnold Heim.

Herr Rechtsanwalt Arnold Heim wurde am 8. Oktober 1982 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1994 ist Herr Rechtsanwalt Heim darüber hinaus Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen und seit 2001 Anwaltsrichter beim Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, dessen geschäftsleitender Vorsitzender er seit dem 28. Oktober 2010 ist.

Die Ernennung zum Justizrat erfolgte am 21. Februar im Ministerium der Justiz.

Anlässlich dessen würdigte Justizminister Peter Strobel die Verdienste von Herrn Rechtsanwalt Arnold Heim:

„Herr Rechtsanwalt Heim vertritt seit nahezu 40 Jahren als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten. Darin liegt ein großer Verdienst für die Rechtspflege und unseren Rechtsstaat. Zugleich möchte ich Herrn Heim für seine langjährige Mitarbeit im Landesprüfungsausschuss für Juristen danken. Er hat mit seinem Wirken dazu beigetragen, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen für unser Land auszubilden. Auch für seine Tätigkeit als geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gebührt ihm Dank und Anerkennung, die in seiner nunmehrigen Ernennung zum Justizrat Ausdruck finden.“

Justizminister Peter Strobel

Rechtsanwalt Arnold Heim zum Justizrat ernannt Rechtsanwalt Arnold Heim zum Justizrat ernannt
Justizminister Peter Strobel und Justizrat Arnold Heim Foto: MdJ/MK

Hintergrund:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unabhängige Organe der Rechtspflege, die zur Beratung und Vertretung aller natürlichen und juristischen Personen in allen Rechtsangelegenheiten berufen sind.

Der Titel Justizrat ist ein nichtakademischer Titel, der im Saarland als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen werden kann.

Rechtliche Grundlage ist die „Verordnung über Titel“, nach deren § 1 Absatz 1 als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger, für herausragende Leistungen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass Titel verliehen werden können.

Die Ernennung erfolgt durch Entscheidung der Landesregierung auf Vorschlag des für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständigen Ministers.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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