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Auch das Wintersemester 2021/2022 wird nicht auf den Freiversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung angerechnet

Wie schon das letzte Sommersemester wird auch das aktuelle Wintersemester nicht auf die Regelung zum Freiversuch angerechnet

Das Ministerium der Justiz hat in Abstimmung mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes erneut entschieden, dass sich die anhaltenden, wenn auch rückläufigen pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Studienbetriebs für die Studierenden der Rechtswissenschaften im Saarland nicht nachteilig auf die im Juristenausbildungsgesetz enthaltene Regelung zum Freiversuch (sog. Freischuss) auswirken soll.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat es trotz der aktuellen Pandemielage geschafft, den Studien- und Lehrbetrieb auf einem hohen Niveau durchzuführen. Trotzdem sollen den Studierenden der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes weiterhin keine pandemiebedingten Nachteile entstehen, weshalb die Regelung der letzten drei Semester erneut auf das aktuelle Semester ausgeweitet wird.

„Unter den Bedingungen einer Pandemie zu studieren, ist ohne Zweifel eine Belastung. Ich bin der Fakultät dankbar, dass sie mit viel Energie und auch Erfolg geschafft hat, die Studienbedingungen mit allen Mitteln zu verbessern. Wir wollen mit dieser Entscheidung die dennoch entstehenden Nachteile der Studentinnen und Studenten etwas ausgleichen.“

Staatssekretär Roland Theis

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

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