Erfolg im Kampf um Gerechtigkeit
Bundesrat billigt vom saarländischen Justizministerium unterstütztes Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit.
In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit).
Das Gesetz ermöglicht die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei schwersten Straftaten auch dann, wenn erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens – etwa aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden – neue, belastende Beweismittel aufgefunden werden, aus denen sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt.
Damit wird dem Anliegen um materielle Gerechtigkeit in Fällen schwerster Straftaten Rechnung getragen, wofür sich das saarländische Justizministerium im Rechtsausschuss des Bundesrates stark gemacht hatte (siehe bereits Medien-Info 26/2021 vom 24. August 2021). Bislang gewährt das Recht einem Straftäter, der einmal rechtskräftig freigesprochen ist, weil die Beweise nicht ausreichten, seine Schuld nachzuweisen, nahezu absolute Sicherheit. Dies führt insbesondere in Fällen schwerster Straftaten zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen.
„Damit ist nun Schluss. Täter schwerster Straftaten dürfen sich, auch wenn sie aus Mangel an Beweisen einmal freigesprochen sein sollten, nicht auf Dauer sicher fühlen, wenn sie etwa aufgrund neuer Methoden, wie beispielsweise DNA-Analysen, später doch noch überführt werden können. Nur, wenn der Rechtsstaat in Fällen schwerster Verbrechen der materiellen Gerechtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtssicherheit für die Täter einräumt, was die Verfassung ermöglicht, kann er das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und seinen Rückhalt in breiten Teilen der Bevölkerung dauerhaft sichern.“
Staatssekretär Roland Theis
Hintergrund:
Das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) strebt mit der Erweiterung der Möglichkeiten zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten rechtskräftig freigesprochener Personen einen weitergehenden Ausgleich der im verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsstaatsprinzip verankerten, widerstreitenden Belange der materiellen Gerechtigkeit auf der einen sowie der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens auf der anderen Seite an.
Medienansprechpartner
Marco Kraemer
Pressesprecher
Franz-Josef-Röder-Straße 17
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