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Sommersemester 2021 wird beim Freiversuch der juristischen Pflichtfachprüfung nicht angerechnet

Das aktuelle Sommersemester wird, wie die beiden vorherigen Semester, nicht beim sog. „Freischuss“ angerechnet. Auch wenn die pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Hochschulbetriebs zunehmend rückläufig sind, sollen für die Studierenden der Rechtswissenschaft keine Nachteile bei der Berechnung des Freiversuchs entstehen.

„Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat es geschafft, dass der Studien- und Lehrbetrieb trotz der aktuellen Pandemielage auf einem sehr hohen Niveau durchgeführt werden kann. Dafür danke ich stellvertretend der Dekanin der Fakultät, Frau Univ.-Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann. Die Pandemie brachte aber auch im laufenden Sommersemester für die Studierenden noch Einschränkungen und Belastungen mit sich, die durch den besten Lehrbetrieb nicht vollständig aufgefangen werden können. Aus diesen Gründen wird das Saarland in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt für Juristen und in Abstimmung mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät auch das aktuelle Sommersemester nicht beim Freiversuch anrechnen.“

Justizstaatssekretär Roland Theis

Medienansprechpartner

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Pressesprecher

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