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Meine Verfassung: Illustration der saarländischen Landesverfassung

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar und das Ministerium der Justiz kooperieren bei Verfassungsprojekt.

Am heutigen Dienstag fand die Auftaktveranstaltung zur Vorlesungsreihe „Meine Verfassung“ der Hochschule der Bildenden Künste Saar statt.

Studierende der Hochschule für Bildende Künste Saar wollen sich in dem Projekt unter der Leitung von Frau Professorin Indra Kupferschmid, Herrn Professor Ivica Maksimovic und Frau Professorin Gabriele Langendorf der Verfassung des Saarlandes widmen und mit den Instrumenten der Kunst eine „Verfassung der besonderen Art“ entstehen lassen.

"In dem Kooperationsprojekt mit dem Ministerium der Justiz möchten wir der Bedeutung der Landesverfassung mit ihren Grundrechten aus unterschiedlichen Perspektiven Ausdruck verleihen. Mit den Mitteln verschiedenster künstlerischer und gestalterischer Illustrationen und Gestaltungsformen können wir der saarländischen Landesverfassung ein neues Erscheinungsbild geben. Mittels gezeichneter und gemalter Illustrationen sowie anderer Medien sollen die Grundrechte den Bürgerinnen und Bürgern des Saarlandes näher gebracht werden."

Prof. Gabriele Langendorf, Rektorin der Hochschule für Bildende Künste Saar

Die saarländische Verfassung ist nicht nur die Grundlage der Eigenstaatlichkeit des Saarlandes, sondern spiegelt die Werte wider, denen sich die Gesellschaft im Rahmen ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verschrieben hat. Besondere Bedeutung hierbei kommt den im Ersten Hauptteil der Verfassung festgeschriebenen Grundrechten und Grundpflichten zu.

„Unsere Landesverfassung ist Teil unserer Geschichte und unserer Identität als Saarländerinnen und Saarländer in einem vereinten Europa. Sie verleiht unserem Gemeinwesen Stabilität und gewährt jedem Einzelnen Freiheit und Schutz gleichermaßen. Ich freue mich daher sehr über die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Bildende Künste Saar. Ich bin davon überzeugt, dass unser gemeinsames Projekt dazu beitragen wird, unsere Verfassung und ihre identitätsstiftende Wirkung noch einmal verstärkt in unser aller Bewusstsein zu rufen und sie so als Stück atmender Verfassungs- und Landesgeschichte tagtäglich bewusst zu leben, wo nötig fortzuentwickeln und auch zu verteidigen.“

Justizstaatssekretär Roland Theis

Hintergrund:

Die Verfassung des Saarlandes ist am 17. Dezember 1947 in Kraft getreten. Sie beinhaltet numerisch aktuell 133 Artikel, die sich auf insgesamt drei Hauptteile aufteilen:

  1. Hauptteil – Grundrechte und Grundpflichten,
  2. Hauptteil – Aufgaben und Aufbau des Staates
  3. Hauptteil – Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Am Beginn der Verfassung steht Artikel 1, der wie folgt lautet:

Jeder Mensch hat das Recht, als Einzelperson geachtet zu werden. Sein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Anerkennung der Men-schenwürde bestimmt, in den Grenzen des Gesamtwohls, die Ordnung der Gemeinschaft.

Die Lehrveranstaltung „Meine Verfassung“ der Hochschule der Bildenden Künste Saar, die sich dieser zentralen Aussage und den weiteren Grundrechten und Regelungen auf neue Art und Weise nähern möchte, wird im Rahmen des aktuellen Sommersemesters stattfinden. Das Ergebnis des künstlerischen Prozesses soll in Form einer illustrierten Verfassung im Verlauf des Jahres 2021 präsentiert werden.

Der Illustrationsteil wird von Frau Prof. Gabriele Langendorf und Herrn Prof. Ivica Maksimovic betreut, die Buchgestaltung von Frau Prof. Indra Kupfer-schmid.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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