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Saarländischer Vorschlag zu „Rabattmodell“ im Bußgeldverfahren nimmt erste Hürde im Gesetzgebungsverfahren

Roland Theis: „Der Einsichtige darf auch im Bußgeldverfahren nicht der Dumme sein!“

Medien-Info 11/2020

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens beschlossen (BR-Drs. 107/20), die auch ein „Rabattmodell“ im Ordnungswidrigkeitenrecht beinhaltet. Der von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass der geständige und einsichtige Betroffene im Bußgeldverfahren mit einem Rabatt auf die verhängte Geldbuße honoriert wird, wenn er den Bußgeldbescheid akzeptiert und zeitnah zahlt.

Das vorgeschlagene „Rabattmodell“ stellt einerseits einen finanziellen Anreiz dar, auf die Einlegung wenig aussichtsreicher Rechtsbehelfe zu verzichten, und honoriert andererseits denjenigen, der sich einsichtig zeigt und zu seinem Verstoß steht. Justizstaatssekretär Roland Theis: „Im Strafverfahren ist es anerkannt, dass sich geständiges und einsichtiges Verhalten strafmildernd auswirken. Auch für das Bußgeldverfahren sollte daher gelten: Der Einsichtige darf nicht der Dumme sein!“ 

Theis weiter: „Ich freue mich, dass der Bundesrat unserem gemeinsamen Vorstoß gefolgt ist. Was bei unseren europäischen Nachbarn seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird, kann auch bei uns in Deutschland sinnvoll sein und zu einem sachgerechten, schonenden Umgang mit den Ressourcen unserer Justiz beitragen.“ 

Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag für das weiteren Gesetzgebungsverfahren zugeleitet. Die Bundesregierung kann hierzu Auffassung darlegen. Der Bundestag hat sodann über die Vorlage in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen. 

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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