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Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus

Medien-Info 03/2020

Die aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedeuten für die Saarländische Justiz eine große Herausforderung. Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verringern. Dies bedeutet für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Saarland, dass ihre Erreichbarkeit für den Publikumsverkehr eingeschränkt werden muss.

Das Ministerium der Justiz des Saarlandes hat in Abstimmung mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts zu den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaft erlassen. Vorrangiges Ziel ist es, den Zugang zu den Gebäuden auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aber zu wahren.
Die Richter/innen entscheiden über eine eventuelle Sitzungsaufhebung im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit und gehen sehr verantwortungsvoll mit der Epidemie um. Aufschiebbare Sitzungen werden aufgehoben. Eilsachen, Haftsachen und Fortsetzungstermine finden statt, ebenso die Ermittlungsrichtertätigkeit.
Das Ministerium der Justiz hat angeordnet, dass sich die Eingangskontrollen der Justizwachtmeister darauf konzentrieren, an jedem Standort die Sicherheit im – reduzierten – Sitzungsdienst zu gewährleisten sowie eine Sichtkontrolle beim Einlass von Personen auf Erkrankungssymptome vorzunehmen.
Insbesondere von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Die Gerichte oder Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen. In Zweifelsfällen sollte vorher telefonisch abgeklärt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Anträge und andere Anliegen sollten vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Zeugen- oder Sachverständigenentschädigungen werden nur noch auf schriftlichem Wege bearbeitet.
Aufgrund fachlicher und/oder örtlicher Besonderheiten können Abweichungen von den Handlungsempfehlungen durch die Gerichte oder Staatsanwaltschaften angeordnet werden. Zudem ist mit der Empfehlung keine Aussage verbunden, welche Gerichtsverfahren zukünftig noch öffentlich verhandelt und welche Termine abgesagt werden. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in Deutschland entscheiden die Gerichte eigenständig über die Terminierung ihrer Verfahren.
Justizstaatssekretär Roland Theis: „Das Coronavirus trifft unsere Gesellschaft und damit auch die Justiz in einer nie dagewesenen Weise. Durch die nun ergriffenen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass die wesentlichen Grundfunktionen der Justiz auch in der Krise sichergestellt sind. Um dieses Ziel dauerhaft zu erreichen, sollte auch auf nicht dringend erforderliche Gänge zu Behörden oder Gerichten verzichtet werden. Ich appelliere daher an die Solidarität aller Saarländerinnen und Saarländer in dieser außergewöhnlichen Situation. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen für ihren vorbildlichen Einsatz in schwierigen Zeiten!“

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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