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Neue Besuchsregelegung bei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken

Medien-Info 02/2020

Ab dem 17. März 2020 sind vorläufig keine Besuche in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken mehr möglich

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus werden alle Besuche in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken ab dem 17. März 2020 untersagt.

„Für die Gesundheit der Inhaftierten ist selbstverständlich gesorgt“, so der Justizstaatssekretär Roland Theis. „In der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken werden verstärkt interne Kontrollmechanismen eingesetzt. Dies dient der Minimierung der Ansteckungsgefahr innerhalb der Anstalt.“

Damit der Kontakt der Inhaftierten zu Ihren Angehörigen und Besuchern gewährleistet bleibt, wurden erhöhte Telefonkontingente eingerichtet.

„Zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und der Gefangenen selbst ist diese Maßnahme zwingend notwendig. Damit der Kontakt insbesondere zu den Familien der Gefangenen nicht abreißt, ermöglichen wir jedoch, dass diese erheblich mehr telefonieren können als üblich“, erläutert Theis.

Die Maßnahme gründet sich auf § 27 Nr. 1 SLStVollzG (Saarländisches Strafvollzugsgesetz) bzw. § 33 V SUVollzG (Saarländisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und ist unerlässlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheit innerhalb der Anstalt.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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