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Einführung einer Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) in den Justizgebäuden für Besucherinnen und Besucher

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung zu reduzieren.

Dieser Empfehlung folgend, wird ab sofort für Besucher/innen der Justizbehörden und des KARO eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) eingeführt. Unter den Besucherbegriff fallen alle Personen, die nicht hauptamtliche Bedienstete der saarländischen Justiz angehören.

Diese Verpflichtung gilt beim Gang durch das Gerichtsgebäude sowie bei der Wahrnehmung von Terminen außerhalb von Hauptverhandlungen (Rechtsantragstellen, Termine in Nachlass- und Betreuungssachen, Sitzungen in Zwangsversteigerungssachen etc.). Über eine mögliche Tragepflicht im Rahmen von Hauptverhandlungen entscheiden die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Über eine mögliche Tragepflicht im Rahmen von Hauptverhandlungen entscheiden die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Als Mund-Nasen-Bedeckung können eigene Masken genutzt werden. Falls keine eigene Maske mitgeführt wird, wird Besuchern beim Betreten des Gebäudes eine Einwegmaske ausgehändigt. Auch Schals oder Tücher können verwendet werden, wenn sie den Mund-Nasen-Bereich hinreichend vollständig bedecken.