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Besuchsregelung bei den Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler

Ab dem 02. Juni 2020 werden wieder Gefangenenbesuche in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken zu den üblichen Sprechzeiten möglich sein. Sie können daher ab sofort über die Besuchsabteilung telefonisch (0681/5807-173) einen Besuchstermin vereinbaren. In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler sind ab dem 15.06.2020 wieder Gefangenenbesuche möglich. Zugelassen sind zunächst nur 1 Besucher pro Gefangener und 1 Besuch bei den Erwachsenen pro Monat bzw. 2 Besuche bei Jugendlichen pro Monat.

Die Terminierung erfolgt über die Besuchsabteilung unter der Rufnummer 06824/306-227.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Besuche nur unter strengsten Hygiene- und Sicherheitsauflagen zugelassen werden kann:

  • Jeder Besucher hat bei Betreten der Anstalt und während der Kontrollmaßnahmen einen Mund / Nasenschutz zu tragen.
  • Der Besuch findet unter Verwendung einer Trennscheibe statt, so dass eine körperliche Kontaktaufnahme zwischen Besucher und Inhaftiertem nicht möglich ist.

Damit der Kontakt der Inhaftierten und Patienten zu Ihren Angehörigen und Besuchern gewährleistet bleibt, wurden erhöhte Telefonkontingente eingerichtet.

Aufgrund der aktuellen Situation und zum Schutz der Gefangenen in der JVA wurden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gebeten, Besuche in der Justizvollzugsanstalt derzeit auf das notwendigste Maß einzuschränken.

In der SKFP sind Besuche momentan weiterhin untersagt.