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Theis für Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten

Medien-Info 18/2019

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Versicherungsnehmer müssen vor Eingriffen in ihre Intim- und Privatsphäre besser geschützt werden. Eine laufende automatisierte Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zum Zweck der Tarifgestaltung darf Krankenversicherungen nicht möglich sein.“

Das Saarland ist daher einer vom Bundesland Hessen in den Bundesrat eingebrachten Initiative beigetreten, mit der gefordert wird, eine solche Datenerhebung auch unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person für unzulässig zu erklären.

Die geplante Regelung verhindere die Kommerzialisierung höchstpersönlicher Daten. Versicherungsnehmer könnten sonst aus ökonomischem Druck dazu veranlasst werden, ihre Gesundheitsdaten herausgeben.

Der Justizstaatssekretär: „Die Digitalisierung kann im Gesundheitsbereich zu einer effizienteren Versorgung und einem breiteren Zugang zu medizinischer Expertise vor allem in strukturschwächeren Regionen beitragen. Bei Gesundheitsdaten handelt es sich aber um eine besondere Kategorie personenbezogener, hochsensibler Daten. Insbesondere eine laufende automatisierte Datenübertragung lässt detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen zu.“

„Was der Prämienvorteil für den einen ist, ist der Prämiennachteil für den anderen. Das widerspricht dem Grundprinzip von Versicherungen. Diese sind Institutionen zur Übernahme von Risiken des Lebens durch einen Ausgleich in der Gemeinschaft aller Versicherten“, so Roland Theis.

„Besondere Gefahren bestehen bei der Kombination der Gesundheitsdaten mit anderen Daten, etwa mit Daten aus einem Pay-Back-System, wodurch dann Rückschlüsse auf gesunde oder ungesunde Ernährung bzw. Konsummuster wie Alkohol- oder Tabakkonsum möglich wären. Durch eine Kombination mit DNA-Daten wären z.B. Rückschlüsse auf das Risiko des Ausbruchs schwerer Krankheiten möglich.“

Die bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen zur privaten Krankenversicherung reichten nicht aus. Wäre die Einwilligung zur Datenübermittlung zulässig, bestehe die Gefahr, dass sich sog. Self-Tracking-Tarife etablierten, die überwiegend von Versicherungsnehmern mit wenig Risiken gewählt werden. Die anderen Versicherungsnehmer müssten dann auf weniger günstige Tarife zurückgreifen.

 

Hintergrund:

Die Initiative geht auf die von der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ sowie auf eine Projektgruppe zur Beobachtung der Telematiktarife im Versicherungsbereich der Verbraucherschutzministerkonferenz zurück. Beide Arbeitsgruppen kamen zu dem Ergebnis, dass Versicherungsnehmer in der Krankenversicherung vor einer laufenden Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung zu schützen seien.

Das Ministerium der Justiz des Saarlandes war am Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ beteiligt und stellte daher mit anderen Bundesländern bereits auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2018 einen entsprechenden Handlungsbedarf fest.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

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