| Ministerium der Justiz | Justiz

Theis für härtere Strafen gegen Antisemitismus

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Nicht erst seit dem Anschlag in Halle vom 9. Oktober ist Antisemitismus ein wachsendes Problem in Deutschland. Dieser Handlungsbedarf kann von niemandem verneint werden. Ob von radikalen Rechten, Linksextremen oder aus religiösem Fanatismus – der Antisemitismus hat viele hässliche Spielarten. Jeden davon gilt es zu bekämpfen.  

Derartige Taten sind nicht nur als Angriffe auf einzelne Personen, sondern immer auch als ein stellvertretender Angriff auf die Menschen jüdischen Glaubens insgesamt zu verstehen. Sie haben eine besondere gesellschaftliche Dimension, die den Rechtsfrieden weit über den Lebenskreis der Verletzten hinaus beeinträchtigt.“

Das Saarland ist daher einer vom Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative beigetreten, mit der die Regelung zur Strafzumessung um antisemitische Beweggründe und Ziele als ausdrückliches Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt werden soll.

Die neue klarstellende und wertsetzende Regelung trage auch dazu bei, die Ermittlungsbehörden zur frühzeitigen Aufklärung und Berücksichtigung möglicher antisemitischer Beweggründe oder Ziele anzuhalten.

Der Justizstaatssekretär: „Derartige Zeichen von Intoleranz, die sich gegen die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in einer zivilisierten Gesellschaft und gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert richten, müssen strikt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden.“

Hintergrund:

Die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichte Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK-Statistik) weist für das Jahr 2018 bundesweit 1.799 antisemitische Straftaten aus. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 einen Anstieg von über 40 Prozent. Erfasst sind dabei nur die polizeilicherseits bekanntgewordenen Taten, während zugleich Anhaltspunkte für ein hohes Dunkelfeld bestehen. Die Taten reichen dabei von verbalen über tätliche Attacken auf Menschen jüdischen Glaubens bis hin zu Schändungen jüdischer Friedhöfe und Mahnmale sowie Angriffen auf Synagogen.

Insbesondere die Zunahme strafbarer antisemitischer Äußerungen im Internet stellt durch die Möglichkeit der schnellen Verbreitung und der großen Reichweite ein besorgniserregendes Phänomen aus neuerer Zeit dar.

Die geplante Gesetzesbegründung orientiert sich bei der Definition des Antisemitismus an dem Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus. Demzufolge ist Antisemitismus eine „Sammelbezeichnung für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die den als Juden wahrgenommenen Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aufgrund dieser Zugehörigkeit negative Eigenschaften unterstellen“.

Medienansprechpartner

Marco Kraemer
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium der Justiz