Aufgaben
Die Aufgabe des Maßregelvollzugs ist die Unterbringung schuldunfähiger oder vermindert schuldfähiger psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter, ihre Behandlung und Rehabilitation
Dies gehört zweifelsohne zu den schwierigsten Aufgaben, die in unserer Gesellschaft gelöst werden müssen. Das besondere Problem liegt darin, Menschen zu behandeln und zu betreuen, die das doppelte Stigma krank und kriminell führen. Dazu kommt die enorme persönliche Verantwortung im Spagat zwischen therapeutischem Anspruch und der gleichzeitigen Beachtung des Schutzes der Öffentlichkeit vor Gefährdung durch Straftaten. Therapie darf dabei nicht über das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit gestellt werden. Der Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang. Der Maßregelvollzug muss aber den Mittelweg zwischen Hilfe und Sanktion finden. Erst die Erfüllung des Behandlungsauftrages kann dem Sicherheitsauftrag auf Dauer gerecht werden. Das Sicherheitsniveau einer forensisch-psychiatrischen Klinik hängt nicht allein von der Höhe der Mauern oder der Stärke der umgebenden Gitter ab. Gleichermaßen entscheidend für den wirksamen Schutz der Allgemeinheit ist die Sicherung und Optimierung einer qualitativ hochwertigen Therapie. Damit leistet der Maßregelvollzug einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung.