Thema: Karriere
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Mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst

Informationen über die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bzw. die vorausgehende Tätigkeit im Aufsichtsdienst bei den Justizvollzugsanstalten des Saarlandes

Regelmäßig werden für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst engagierte Nachwuchskräfte gesucht.

Weiterhin ist es jedoch nicht möglich, die Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst und damit in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu übernehmen. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bereit erklären, für eine begrenzte Zeit als Angestellte im Aufsichtsdienst (Beschäftigte im Sinne des TV-L) tätig zu sein. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit werden sie im Aufsichtsdienst der Justizvollzugsanstalten des Saarlandes eingesetzt.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt, der nicht genau absehbar ist und der davon abhängt, wann wieder Ausbildungsstellen frei werden, erfolgt die Übernahme in den Vorbereitungsdienst, wenn sich die Betreffenden während der Zeit ihrer Tätigkeit im Aufsichtsdienst bewährt haben.

Allgemeines

Die Wahrnehmung der Aufgaben des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes erfordert selbstbewusste, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereit sind, sich verantwortungsvoll ihrer Arbeit in der Justizvollzugsanstalt zu widmen.

Das Tätigkeitsgebiet der Vollzugsbediensteten im mittleren Dienst ist sehr vielseitig. Auf der einen Seite sind Aufgaben der Sicherung der Anstalt und der Bewachung und Versorgung der Gefangenen zu erfüllen. Hierzu gehören die Innen- und Außenüberwachung des Anstaltsgeländes und der Gebäude und insbesondere die Bewachung der Gefangenen innerhalb der Anstalt bei Freizeit und Arbeit sowie außerhalb bei Ausführungen zu auswärtigen Terminen oder Außenarbeiten. Andererseits sind die Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes für die Betreuung der Gefangenen zuständig. Sie sollen zusammen mit den Fachdiensten dazu beitragen, dass die Gefangenen während der Zeit der Strafverbüßung lernen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, indem sie ihnen Vorbild sind und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Gerade diese Vielseitigkeit der Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes verlangt neben persönlichem Einsatz und Belastbarkeit eine gute, umfassend auf die Aufgaben vorbereitende Ausbildung. Die Besonderheiten des Vollzuges bringen es mit sich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wechselschichtdienst zu leisten haben und in regelmäßigen Abständen auch zu Nachtdienst und Dienst an Sonnund Feiertagen herangezogen werden. Die Gesamtarbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.

Während des Dienstes ist das Tragen der Uniform Pflicht.

Auswahlverfahren

Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie in folgender PDF-Datei:

Informationen zur Auswahlprüfung  für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes

Sporttest

Videos über den Ablauf des Sporttest können dieser Seite entnommen werden.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit und psychische Stabilität verfügen. Vor jeder Einstellung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung. Diese wird vor der endgültigen Übernahme nach der Laufbahnprüfung oder auch aus gegebenem Anlass im Einzelfall wiederholt.

Einstellung und spätere Übernahme in den Vorbereitungsdienst

Derzeit ist eine unmittelbare Einstellung in den Vorbereitungsdienst nicht möglich. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden daher mit dem Ziel der späteren Übernahme in den Vorbereitungsdienst zunächst als Beschäftigte i.S.d. TV-L (zu Beginn Entgeltgruppe 4 TV-L) eingestellt und im Aufsichtsdienst eingesetzt bis die reguläre Ausbildung beginnen kann. Sobald Ausbildungsstellen besetzbar sind, erfolgt bei Bewährung während der bisherigen Tätigkeit die Übernahme in den zweijährigen Vorbereitungsdienst (Ausbildung) unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Vor Beginn der Tätigkeit im Aufsichtsdienst erfolgt eine mehrwöchige Unterweisung in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken.

Ausbildung und Laufbahnprüfung

Der Vorbereitungsdienst erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Ausbildung in dieser Zeit setzt sich aus 14 Monaten praktischer Ausbildung in verschiedenen saarländischen Vollzugsanstalten und in der Jugendarrestanstalt sowie zwei theoretischen Lehrgängen von jeweils vier und sechs Monaten Dauer in der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz in Wittlich zusammen. Eine Ausbildung an Schusswaffen und die Ausbildung in waffenloser Selbstverteidigung sind Bestandteile des Vorbereitungsdienstes. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Bestehen der Laufbahnprüfung werden in der Justizvollzugsschule in Wittlich durchgeführt.

Übernahme in das Beamtenverhältnis nach der Ausbildung

Die erfolgreich geprüften Anwärterinnen und Anwärter scheiden kraft Gesetzes mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus. Bisher sind alle erfolgreich geprüften Anwärterinnen und Anwärter, sofern sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt und sich im Vorbereitungsdienst bewährt haben, am Tag der Laufbahnprüfung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in den saarländischen Justizvollzugsdienst übernommen worden. Ein Anspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.

Der Einsatz der Beamtinnen und Beamten nach Beendigung der Ausbildung ist in allen saarländischen Anstalten möglich. Da im Saarland keine weiblichen Gefangenen inhaftiert sind, müssen sich Bewerberinnen bewusst sein, dass sie im Männervollzug eingesetzt werden.

Werkdienst in Justizvollzugsanstalten

Soweit von Zeit zu Zeit in den Werkbetrieben (Arbeitsbetrieben oder Ausbildungswerkstätten) der saarländischen Vollzugsanstalten Stellen im Werkdienst zu besetzen sind, können Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, die die Meisterprüfung in dem jeweils benötigten Handwerk abgelegt und eine sechsmonatige Einführungszeit durchlaufen haben, in die Laufbahn des Werkdienstes übernommen werden. Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Werkdienstes ist die Beaufsichtigung der dort arbeitenden Gefangenen und die Leitung der beruflichen Ausbildung. Im Werkdienst ist kein Schichtdienst zu leisten, auch entfallen die Wochenenddienste.

Medizinischer Dienst

Beamtinnen und Beamte, die eine Vorbildung in einem medizinischen Beruf haben, können im Krankenrevier der Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler eingesetzt werden. Aktuell besteht aufgrund der angespannten Personalsituation im medizinischen Dienst auch erhöhter Bedarf an Bewerberinnen und Bewerbern mit entsprechenden Berufsabschlüssen. Neben dieser ausschließlichen Tätigkeit im Revierbereich werden auch in allen anderen Bereichen der Vollzugsanstalten Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes mit medizinischen Kenntnissen benötigt (Tablettenausgabe, erste Hilfe, im offenen Vollzug auch Unterstützung des Arztes).

Bewerbungsanschrift

Bewerbungen sind zu richten an das

Ministerium der Justiz
- Abteilung Justiz- und Maßregelvollzug, Sozialdienst der Justiz -
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Deutschland

zu richten.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Kopien der Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (einschließlich Berufsschule),
  • Kopie des Nachweises über die abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich des entsprechenden Zeugnisses, ggfs. Kopien der Nachweise über die Meisterprüfung mit Prüfungszeugnis,
  • soweit vorhanden, Kopien der Arbeitszeugnisse des Ausbildungsbetriebes und der Arbeitszeugnisse über beendete berufliche Tätigkeiten,
  • Kopien der Zeugnisse über abgeleistete Praktika,
  • ein Lebenslauf,
  • bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Dienstzeiten bei der Bundeswehr bzw. Zivildienst absolviert haben, Dienstzeugnisse oder Zwischenbeurteilungen.

Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Klarsichthüllen und Ähnlichem vorzulegen.

Die Bewerberauswahl erfolgt mittels eines Auswahlverfahrens.
Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist zunächst ein Sporttest (Zirkeltraining) abzulegen (Einzelheiten hierzu siehe hier).
Bewerberinnen und Bewerber, die im Sporttest die Mindestanforderungen erfüllt haben, werden zu dem schriftlichen Eignungstest zugelassen. Bei Bestehen folgt im Anschluss ein Vorstellungsgespräch.