Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr

Die saarländischen Gerichte sind derzeit grundsätzlich von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Etwaige weitergehende Servicezeiten für Publikumsverkehr können Sie den jeweiligen Internetseiten der Gerichte entnehmen.

Die Teilnahme an Sitzungen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich!