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Seit September 2015 trägt auch das Ministerium der Justiz das Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“. Dabei hat sich das Ministerium der Justiz das Ziel gesetzt, als Arbeitgeber die Mitarbeitenden in jeder Lebensphase – sowohl bei der Kindererziehung als auch der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger – durch individuelle und flexible Arbeitsmodelle bestmöglich zu unterstützen.