| Ministerium für Bildung und Kultur

Das Schulmitbestimmungsgesetz im Überblick

Kinder haben etwas zu sagen - es ist wichtig, sie zu hören! Um gerade unseren Jüngsten mehr Mitbestimmung in der Schule zu ermöglichen und die Demokratiebildung zu stärken, reformieren wir das Schulmitbestimmungsgesetz.

Das ist auch eine Lehre aus der Pandemie. Durch die Neuerungen im vorliegenden Gesetzesentwurf werden insbesondere jüngere Schüler*innen intensiver eingebunden und Wahlen, Gremien und gewählte Vertreter aufgewertet:

  • Stärkung der Rollen von Schüler- und Elternsprecher*innen, Klassenschülersprecher*innen, Schüler*innen- und Elternvertretungen
  • Stärkung der Partnerschaft zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Wahl einer Schülersprecherin oder eines Schülersprechers bereits in der Grundschule
  • Ausweitung der Mitbestimmung auf Schüler*innen der Klassenstufen 5-7
  • Mehr Möglichkeiten zur Partizipation für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte

Wer unser demokratisches System stärken will, muss Kindern und Jugendlichen Demokratie erfahrbar und erlebbar machen. So umfassend, so früh und so selbstwirksam wie möglich. Der Schule kommt dabei besondere Bedeutung zu, denn sie ist Erfahrungsraum für Demokratie. Und gerade hier gilt: Demokratie muss gelebt werden, um gelernt werden zu können. Nach Monaten der gefühlten partizipativen Ohnmacht, in denen der Alltag bestimmt war von Inzidenz- und R-Werten und dem bangen Blick auf Infektionskurven müssen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Alltag erfahren, dass sie selbst handlungsfähige und wirksame Individuen sind – gerade an dem Ort, an dem sie den Großteil ihres Tages verbringen.

Christine Streichert-Clivot