Neu: Das Kita-Gesetz (SBEBG)

Das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) wird durch das neue Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsgesetz (SBEBG) abgelöst. Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte 2021 das neue Kita-Gesetz für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf den Weg gebracht.

| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen, Bildung

Als Dreiklang aus Gebühren-Abbau, Platz-Ausbau und mehr Qualität steht das neue Kita-Gesetz für die Zukunft der saarländischen Kitas.

In den Kitas wird der Grundstein für den weiteren Bildungserfolg und gute Zukunftsperspektiven unserer Jüngsten gelegt. Die Arbeit der Kita-Teams und der Zugang zu qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sind extrem wichtig für die Chancengleichheit in der Bildung. Alle Kinder – unabhängig von ihrem familiären Hintergrund, dem Geldbeutel der Eltern oder ihrem Wohnort – sollen bestmögliche Chancen haben. Deshalb setzen wir im Saarland auf den Dreiklang aus Abbau der Kita-Elternbeiträge, Ausbau der Kita-Plätze und noch mehr Kita-Qualität. Damit sind wir erfolgreich. Das neue Kita-Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Kita-Qualität im Land.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot

Abbau der Kita-Eltern-Beiträge

Im Saarland waren noch 2019 viele Familien besonders durch hohe Kita-Elternbeiträge belastet. Bis zum 1. August 2019 lagen die Beiträge bei bis zu 25 Prozent der Personalkosten. Deshalb hat die Regierungskoalition vereinbart, die Kita-Elternbeiträge bis 2022 zu halbieren. Ab dem 1. August 2021 sind die Beiträge nun auf 13 Prozent der Personalkosten begrenzt. Damit ist das Ziel der Halbierung der Kita-Elternbeiträge bereits weitestgehend erreicht, bevor zum 1. August 2022 dann die vorerst letzte Absenkung auf 12,5 Prozent der Personalkosten folgt. Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot betont, dass ihr Ziel die vollständige Beitragsfreiheit ist.

Je nach Familienkonstellation kann die finanzielle Entlastung die Halbierung sogar übersteigen. Grund hierfür ist die Geschwister-Ermäßigung. Denn bei der Höhe des Kita-Beitrages werden seit 2019 alle kindergeldberechtigten Kinder der Familie einbezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei drei kindergeldberechtigten Kindern, die eine Kita besuchen oder sich in Ausbildung befinden, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind nur noch 75 Prozent und für das dritte Kind 50 Prozent des Beitrags. Jedes weitere Kind, das kindergeldberechtigt ist, führt zu einer weiteren Ersparnis von 25 Prozent.

Rechenbeispiel: Eine Familie mit drei Kindern im Alter von einem Jahr (Krippenkind), drei Jahren und fünf Jahren (beide Kindergartenkinder) hat bis Juli 2019 für alle Kinder zusammen im Schnitt rund 700 Euro Kita-Elternbeiträge pro Monat gezahlt. Eine Familie mit drei Kindern in der gleichen Alterskonstellation zahlt ab dem 1. August im Schnitt rund 330 Euro pro Monat. Eine Familie mit drei Kindern in dieser Konstellation zahlt also im Jahr 2021 pro Monat rund 370 Euro weniger als im Jahr 2019.

Insgesamt investiert das Land 93 Millionen Euro in die Reduzierung der Kita-Elternbeiträge. Davon sind rund 47,5 Millionen Euro Bundesmittel und 45,5 Millionen Euro Landesmittel.

Mehr Kita, Krippen- und Hort-Plätze

Das Saarland hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot in Kitas weiter auszubauen. Insgesamt stehen mittlerweile saarlandweit rund 6.600 Krippenplätze (2012: rund 4.000) und  29.700 Kindergarten- und Hortplätze (2012: rund 27.000) zur Verfügung, insbesondere wurden Ganztagsplätze ausgebaut. 2021 wurden 20 Millionen Euro Fördermittel in den Ausbau und die Sicherung von Kita-Plätzen investiert. In den Kita-Platzausbau hat das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) 8,75 Millionen Euro investiert. Um bestehende Kita-Plätze zu sichern, wurden substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen der Träger mit einem Landeszuschuss von rund 1 Million Euro gefördert. Über das Programm „Kita gut und sicher“  wurden die Kita-Träger mit insgesamt 3,6 Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln bei pandemiebedingt notwendigen Investitionen unterstützt, etwa bei der Umsetzung von angepassten Hygiene- und Raumkonzepten. Nochmal rund 7 Millionen Euro wurden den Landkreisen und dem Regionalverband über dieses Programm für die Schaffung weiterer Plätze zur Verfügung gestellt.

Noch bessere Qualität

Das MBK hat im Jahr 2021 die Novellierung des bisherigen Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (SKBBG) auf den Weg gebracht. Es wird im neuen Jahr vom Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) abgelöst werden. Mit dem neuen Kita-Gesetz werden insbesondere die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den Kitas verbessert.  Das Gesetz soll noch im Januar 2022 vom Landtag beschlossen werden. Bereits im Vorgriff auf die Novellierung konnten im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes seit 2019 Qualitätsentwicklungsmaßnahmen wie z.B. zusätzliche Leitungsfreistellung, Unterstützung für Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen durch zusätzliches Personal und Fortbildungen umgesetzt werden. In 2021 wurden alleine dafür rund 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ihr wollt noch mehr wissen?

Weitere Infos zur frühkindlichen Bildung und Betreuung findet ihr in unserem Kita-Portal!