Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
| Ministerium für Bildung und Kultur | Bildung, Wasser

Wassermeister:in

Umwelttechnik

Berufsbeschreibung

Wassermeister:innen übernehmen leitende Aufgaben in den Bereichen Wassergewinnung, Wasserförderung, Wasserspeicherung, Wasserverteilung und Wasseruntersuchung. Sie sind befähigt, ein Wasserwerk oder einen Betriebsteil des Wasserwerks zu leiten. Dabei bestimmen sie die Arbeitsabläufe und verteilen die Aufgaben an die einzelnen Fachkräfte, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. Sie überwachen die Aufbereitungsanlagen und das Versorgungsnetz im Hinblick auf die ordnungsgemäße Wasseraufbereitung und die Versorgungssicherheit. Bei Störungen und Wasserverlusten z.B. aufgrund von Witterungsbedingungen entscheiden sie über die erforderlichen Maßnahmen. Auch an der Entscheidung über Bau- und Sanierungsmaßnahmen des Versorgungsnetzes oder über eventuelle Kooperationen mit anderen Versorgern können sie beteiligt sein.

Daneben sind Wassermeister/-innen für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Aufbereitungsanlage und der Betriebsmittel verantwortlich, zu denen zum Beispiel Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Laboreinrichtungen oder Chemikalien gehören. Sie kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und dokumentieren die Arbeits- und Betriebsergebnisse. Darüber hinaus führen sie kaufmännische und Verwaltungstätigkeiten aus. In der Regel sind sie auch für die betriebliche Aus- und Weiterbildung zuständig.

Wassermeister/-innen haben folgende Aufgaben:
Wasserwerks- und Rohrnetzanlagen leiten
ein mittleres Wasserwerk oder einen Betriebsteil in großen Wasserwerken leiten, zum Teil auch mehrere kleine Wasserwerke einschließlich der Wasserverteilung (Rohrnetzbetrieb) leiten
die Anlage vom Leitstand aus überwachen, die angezeigten Werte interpretieren und die automatisch eingeleiteten Steuerungs- und Regelungsabläufe überprüfen, in Notfällen auf Handbetrieb umschalten
über Wartungs- und Reparaturmaßnahmen entscheiden
den Rohrnetzbetrieb überwachen und den erforderlichen Druck sicherstellen
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen überprüfen und durchsetzen
Entscheidungen über den effektiven Einsatz von Maschinen, Geräten und Einrichtungen treffen
die Personalplanung durchführen
den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze, psychologische und physiologische Grundlagen berücksichtigen
Mitarbeiter/innen einarbeiten und anleiten
den Betriebsablauf dokumentieren
Berichte an den Wasserwerksbetreiber oder das Versorgungsunternehmen abfassen
das Betriebstagebuch führen, wichtige Daten über Förderleistung, Fördermengen aus einzelnen Brunnen, Abgabemengen ins Netz, Speicherstände festhalten
Arbeitsprotokolle und Berichte, Leistungsberechnungen zum Beispiel von Brunnen (Absenkung des Wasserspiegels im Verhältnis zur Entnahme) erstellen Listen mit Wasseranalysewerten führen, um die längerfristige Entwicklung der Werte einzelner Entnahmestellen beobachten zu können; Analysewerte interpretieren

bei der Planung und Einrichtung von Wasserversorgungsanlagen mitwirken
Vorschläge bezüglich Investitionen erarbeiten und einbringen
Rohrnetzberechnungen durchführen, zum Beispiel bei Erweiterungen
Druckzonenaufteilung festlegen, Bau von Hochbehältern oder Druckerhöhungsanlagen ins Auge fassen und berechnen; Entscheidungskriterien festlegen
Angebote zu festgelegten Anlagenteilen bei entsprechenden Ausrüstern einholen, Betriebsmittel beschaffen, mit Lieferanten verhandeln
Planungen und Berechnungen durchführen
Leistungsbeschreibungen erstellen, bei der Vergabe von Bauleistungen mitwirken
Bauleitungsaufgaben wahrnehmen, die Ausführung kontrollieren
Bauleistungen abnehmen

Anforderungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Wasserversorgungstechnik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis. Außerdem muss man vor Beginn der Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikationen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachweisen.

Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
Im Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

Im Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen
Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie das Ablegen des grundlegenden Prüfungsteils nachzuweisen.
Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.

Dauer und Form der Ausbildung

Lehrgänge, die auf den handlungsspezifischen und den grundlegenden Teil der Meisterprüfung vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Vollzeit bis zu 14 Monate, in Teilzeit bis zu 2 1/2 Jahre. Die zuständige Berufsschule für die Ausbildung zum Wassermeister ist die Berufsbildende Schule Naturwissenschaften Ludwigshafen, Franz-Zang-Straße 3-7, 67059 Ludwigshafen.

Verkürzungen/Verlängerungen

Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung
Prüfungsteilnehmer/-innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -bereichen freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -bereiche entspricht.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf den handlungsspezifischen und den grundlegenden Teil der Meisterprüfung sowie zum Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen finden u.a. an Bildungszentren von Organisationen des öffentlichen Dienstes oder an berufsbildenden Schulen statt. Sie können in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden.

Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge:

Handlungsspezifischer Teil  (zirka 600 Stunden)
 
Grundlegender Teil  (zirka 390 Stunden)
 
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO))   (zirka 120 Stunden)

Inhalte der Ausbildung

Neben handlungsspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch grundlegende sowie berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen vermittelt.

Handlungsspezifischer Teil:

Handlungsbereich Technik
Planung und Bau
Betrieb
Instandhaltung

Handlungsbereich Organisation
Kostenwesen
Bau- und Betriebsführung sowie Kundenorientierung
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Recht

Führung und Personal
Personalführung
Personalentwicklung
Managementsysteme

Grundlegender Teil:

Rechtsbewusstes Handeln

Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung
Arbeits- und Sozialrecht
Datenschutzrecht
Umweltschutzrecht

Betriebswirtschaftliches Handeln
betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen (zum Beispiel Ökonomie, Aufbau- und Ablauforganisation) berücksichtigen
Möglichkeiten der Organisationsentwicklung nutzen
Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen

Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Betriebs-, Prozess- und Produktdaten erfassen, analysieren und aufbereiten
Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten
Präsentationstechniken anwenden
technische Unterlagen erstellen
Projektmanagementmethoden anwenden
Informations- und Kommunikationsmethoden auswählen und nutzen

Zusammenarbeit im Betrieb
die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern
die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit analysieren
Führungsmethoden und -techniken anwenden
betriebliche Probleme lösen

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen
unterschiedliche Energieformen im Betrieb verwenden
betriebs- und prozesstechnische Größen berechnen
statistische Verfahren anwenden

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wer den Meisterbrief in der Tasche hat, steht erst am Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen laufend zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen sowie sich als Führungskraft zu etablieren. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.

Qualifizierung für Führungskräfte
Nicht nur die Weiterentwicklungen im Bereich der Trinkwasseraufbereitung, auch die Veränderungen in der Pumpentechnik sind Herausforderungen, denen sich Wassermeister/-innen immer wieder neu stellen müssen. Neben den fachlichen Anforderungen werden sie sich auch als Führungskraft etablieren bzw. weiterentwickeln und ihr betriebswirtschaftliches Wissen ausbauen wollen.

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von der Wasserver- und -entsorgung bis zur Steuerungs- und Regelungstechnik. Seminare und Kurse bieten die Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben, Innovationskraft zu entwickeln und somit auch konkurrenzfähig zu sein.

Studium
Wer nach seiner Meisterprüfung studieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen werden und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Versorgungstechnik erwerben.