Verwaltungsfachangestellte*r
Berufsbeschreibung
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Kommunen und Landkreise sowie anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes tätig. Darüber hinaus werden sie in privatrechtlich organisierten Einrichtungen beschäftigt. Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen, Finanzwesen, Personalwesen, Organisation, EDV, Beschaffung und Einkauf.
Anforderungen
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die öffentlichen Verwaltungen stellen überwiegend angehende Verwaltungsfachangestellte (alle Fachrichtungen) mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss ein. In der Regel ist die Teilnahme an einem Auswahlverfahren erforderlich.
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
Dauer und Form der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind außerdem die zu erlernenden Kenntnisse und Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung in den jeweiligen Fachrichtungen.
Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung in den folgenden Fachrichtungen:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Im Saarland wird die Ausbildung in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung im 3. Ausbildungsjahr zusammengefasst.
Dienstbegleitende Unterweisung
Gemäß § 4 Absatz 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten sind zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den betreffenden Fachrichtungen in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Bei der Saarländischen Verwaltungsschule (SVS) sind hierfür 456 Unterrichtsstunden angesetzt, die insbesondere von den Bereichen Informations- und Kommunikationssysteme, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren geprägt sind.
Die dienstbegleitende Unterweisung erstreckt sich über alle drei Ausbildungsjahre und findet einmal wöchentlich mit sechs bis acht Unterrichststunden statt, wobei die zeitliche Zuordnung unter Berücksichtigung des schulischen Rahmenlehrplanes sowie der Zwischen- und Abschlussprüfung vorgenommen wird.
Die Unterrichtszeiten bei der SVS sind wie folgt:
1. Doppelstunde von 08.00 bis 09.30 Uhr
2. Doppelstunde von 09.45 bis 11.15 Uhr
3. Doppelstunde von 11.30 bis 13.00 Uhr
4. Doppelstunde von 13.15 bis 14.45 Uhr
Berufsschulunterricht
Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bestimmten Inhalte. Sie hat die Aufgabe sowohl Allgemeinbildung als auch die jeweilige fachliche Bildung zu fördern.
Für Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten findet der Berufsschulunterricht an der Friedrich-List-Schule (KBBZ Saarbrücken) statt und gliedert sich in zwei Blöcke pro Ausbildungsjahr von jeweils circa 6 Wochen.
Prüfungen
Die SVS als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ist auch zuständig für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Inhalte der Ausbildung
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt:
- Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
- Berufsbildung
- Haushalts- und Rechnungswesen
- betriebliche Organisation
- Beschaffung
- Personalwesen
- allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden zum Beispiel vermittelt:
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie die Arbeits- und Umweltvorschriften angewendet werden
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
- wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet
- wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
- wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
- wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
- wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme beschafft
Im fachspezifischen 3. Ausbildungsjahr (Kommunalverwaltung) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
- welche Bedeutung die kommunale Selbstverwaltung sowie welche Formen und Aufgaben die kommunalen Gebietskörperschaften haben
- wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
- wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung prüft
- wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
- wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Zur Qualifizierung und Spezialisierung besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich, spezielle Bürokommunikationsmittel, Rechnungswesen, Buchführung und Bilanz.
Als Aufstiegsmöglichkeit bietet sich die Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in (AII-Lehrgang) an der Saarländischen Verwaltungsschule an.