Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
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Straßenwärter:in

Straßenwesen

Berufsbeschreibung

Straßenwärter:innen kontrollieren Verkehrswege, Autobahnen und Parkplätze sowie die dazugehörigen Grünflächen und Straßenbauwerke wie zum Beispiel Brücken auf Schäden, warten sie und halten sie instand, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenwärter:innen stellen zum Beispiel Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest.

Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder. Außerdem reinigen und warten sie Entwässerungseinrichtungen, stellen Verkehrszeichen auf, bessern Fahrbahnmarkierungen aus, schneiden Bäume und Sträucher zurück und mähen Grünstreifen. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Absichern von Baustellen und Unfallstellen.

Im Winter führen sie zusätzlich im Bereitschaftsdienst Räum- und Streudienste durch um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So kann es auch zu nächtlichen Arbeitseinsätzen kommen, was aber in der Ausbildung natürlich noch nicht der Fall ist.

Hauptsächlich arbeiten Straßenwärter/-innen im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei Straßenbauverwaltungen in den für die Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer. Aber auch in Baustellensicherungsunternehmen sind sie tätig.

Anforderungen

Nach dem Berufsausbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Zur Erlernung des Berufs ist allerdings ein mittlerer Bildungsabschluss genauso wie bestimmte Interessen und Fähigkeiten von Vorteil.

Interessen:

  • Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit (zum Beispiel Lichtzeichenanlagen warten, Grünflächen anlegen und pflegen, Fahrbahnmarkierungen auftragen, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Straßen durchführen, im Winterdienst Streugut zusammenstellen und aufbringen)
  • Neigung zu prüfender und kontrollierender Tätigkeit (zum Beispiel Straßen, Parkplätze, Rad- und Gehwege sowie Brücken regelmäßig auf ihren Zustand kontrollieren; Brücken, Tunnel, Unter- und Überführungen auf Verkehrssicherheit prüfen)

Fähigkeiten:

  • Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Beobachtungsgenauigkeit (zum Beispiel Erkennen von Gefahrenquellen an Baustellen und Unfallstellen)
  • Handgeschick (zum Beispiel Pflanzen und Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen, Aufstellen von Verkehrszeichen)
  • Reaktionsgeschwindigkeit (zum Beispiel Führen von Leitpfostenwaschgeräten, Räumfahrzeugen, Kehr- und Markierungsmaschinen)
  • Körperbeherrschung (zum Beispiel Zurückschneiden von Bäumen auf hohen Gerüsten)
  • Handwerkliches Geschick (zum Beispiel Handhaben von Werkzeugen wie Spaten, Sägen oder Heckenscheren, Austauschen defekter Rohre an Entwässerungseinrichtungen von Straßen)
  • Technisches Verständnis (zum Beispiel Warten von Lichtzeichenanlagen, Beseitigen von Störungen)

Dauer und Form der Ausbildung

Straßenwärter:in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte dreijährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst und in der Industrie angeboten.

Straßenwärter:innen werden über die Dauer von drei Jahren im dualen System ausgebildet, das heißt der praktische Teil findet im Ausbildungsbetrieb bzw. in der überbetrieblichen Aus- und Fortbildungsstätte und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule statt.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Gegebenenfalls ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben.

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Die Auszubildenden des Landesbetriebes für Straßenbau besuchen das Technische Berufsbildungszentrum in Neunkirchen (TGBBZ) im Blockunterricht und sind zur überbtrieblichen Ausbildung beim Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft Saar (AGV Bau Saar) in Saarbrücken untergebracht.  

Inhalte der Ausbildung

Überwiegend absolvieren die Auszubildenden ihre Ausbildung in Straßen- und Autobahnmeistereien oder bei Straßenbauämtern. Dabei sind sie meist im Freien auf den Straßen und Verkehrswegen ihres Einsatzgebietes oder auf Betriebshöfen tätig.

Während der dreijährigen Ausbildung werden folgende Lernfelder im Betrieb und der Berufsschule durchgenommen:

  • Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen
  • Herstellen eines Bauteiles aus Stahlbeton
  • Mauern eines Baukörpers
  • Planen einer Straße
  • Beschildern und Markieren von Straßen
  • Absichern von Arbeits- und Gefahrstellen
  • Instandhalten eines Erdbauwerkes
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen
  • Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung
  • betriebswirtschaftliches Handeln
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung
  • Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
  • Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen 
  • Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen
  • Durchführen des Winterdienstes
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen
  • Instandhalten von Verkehrsflächen, Entwässerungseinrichtungen und Bauwerken

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Straßenwärter:innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern.

Weiterentwicklungen in der Verkehrstechnik sowie im Straßenbau sind Herausforderungen, denen sich Straßenwärter:innen immer wieder neu stellen müssen.

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Straßen- und Pflasterbau über Baumaschinenführung bis hin zu Arbeitsschutz und -sicherheit. Auch wenn sich Straßenwärter/innen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie vor allem in der Strecken- oder Verkehrsüberwachung und im Bedienen von Spezialfahrzeugen entsprechende Angebote.

Straßenwärter:innen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Verkehrsbau erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.