Thema: Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
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Meister:in der Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Berufsbeschreibung

Meister/innen der Hauswirtschaft arbeiten als Fach- und Führungskräfte in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen personenorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig, sie reagieren auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen und informieren und beraten sachgerecht. Die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ist eine berufliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG).

Anforderungen

Zur Meisterprüfung kann zugelassen werden,

  • wer eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis  nachweisen kann.
  • wer mindestens eine 5-jährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zum Tätigkeitsgebiet einer/eines Meisterin/Meisters in der Hauswirtschaft nachweisen kann.
  • wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er die geforderte berufliche Handlungsfähig erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Empfehlenswert ist der Besuch der Fachschule für Meister/innen der Hauswirtschaft bzw. eines Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung.

Dauer und Form der Vorbereitungslehrgänge

Bei entsprechender Nachfrage werden Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung angeboten. Diese sind in der Regel als 2-jährige berufsbegleitende Kurse konzipiert – Informationen hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft.

Inhalte der Vorbereitungslehrgänge

Lehrgänge bereiten auf die Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin als Fach- und Führungskraft in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen vor. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • Analysieren unterschiedlicher hauswirtschaftlicher Betriebssituationen unter Berücksichtigung der persönlichen, sozialen und kulturellen Bedarfe und Bedürfnisse der zu versorgenden und zu betreuenden Personen,
  • Entwickeln von Zielen, Konzepten und Maßnahmen sowie deren Umsetzung in hauswirtschaftlichen Betrieben,
  • Planen, Steuern und Optimieren von hauswirtschaftlichen Prozessen,
  • Einsetzen, Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unter Anwendung von Instrumenten des Personalmanagements,
  • Befähigen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln; berufliche Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
  • Kooperieren mit internen und externen Leistungserbringern,
  • Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben,
  • Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements,
  • Anwenden von Marketinginstrumenten.

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