| Ministerium für Bildung und Kultur | Allgemeine und politische Weiterbildung

Neues Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

Informationen zu „Bildungsurlaub“ für Beschäftigte, Arbeitgeber und Weiterbildungsveranstalter

Das neue Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) wurde am 08.05.2024 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und trat ab dem 09.05.2024 in Kraft (Feiertag „Christi Himmelfahrt“). Ab diesem Tag gelten die Regelungen des neuen SBFG, da es im Gesetz keine gesonderte Übergangsregelung gibt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) finden Sie auf der Homepage des Ministeriums hier: FAQs neues SBFG 2024 und hier zum Download: FAQs zum neuen SBFG 2024 - Stand 08.05.2024 .

Das neue ab 09.05.2024 gültige SBFG finden Sie hier: Neues SBFG 2024 und hier zum Download: Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)