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Das Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz

Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz wird das Gute-Kita-Gesetz mit erweiterten Schwerpunkten und neuen Maßnahmen fortgeführt und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt.

| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen, Bildung

So sorgen wir für mehr Qualität

Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz werden wir die Kita-Politik der Landesregierung, den Kita-Zukunftspakt mit dem Dreiklang aus Abbau der Kita-Elternbeiträge, Förderung der Kita-Qualität und Ausbau der Kita-Plätze, noch besser umsetzen können.

Der Bund hat das neue Gesetz mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bis Ende 2024 hinterlegt. Dem Saarland werden davon in 2023 rund 20,4 Millionen Euro zufließen und in 2024 rund 21,7 Millionen Euro. Hinzu kommen rund zehn Millionen Euro, die noch aus dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung stehen, weil sie von den Kita-Trägern während der Pandemie nicht abgerufen wurden. Damit werden im Saarland bis Ende 2024 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um die Kita-Qualität zu verbessern und die Teilhabechancen für Kinder im Kita-Alter zu verbessern. 

Das Handlungs- und Finanzierungskonzept beinhaltet folgende Punkte:

Weiterfinanzierung der „Sprach-Kitas“:

Im Saarland arbeiten derzeit 61 Kitas im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und 20 Einrichtungen im Landesprogramm „Sprachliche Bildung und Förderung“.  Mit den Mitteln des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes können die „Sprach-Kitas“ im Saarland weiter finanziert werden.

Unterstützung für Kitas mit besonderen Herausforderungen:

Wie von 2019 bis 2022 bekommen von den saarlandweit 501 Kitas 27 Kitas mit besonderen Herausforderungen pro Gruppe eine viertel Fachkraftstelle zusätzlich zu 100 Prozent vom Land finanziert. Diese Kitas wurden gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband identifiziert.

Aufbau von Fachkräfte-Pools bzw. Vertretungspools: 

Den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden neue Budgets für den Aufbau von Fachkräfte- und Vertretungspools sowie für die Einstellung von Fachberatungen oder Kita-Sozialarbeiter:innen  zur Verfügung gestellt.

Investition in Leitungsfreistellung:

Mit dem Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz stehen weiterhin Bundesmittel zur Investition in die Freistellung von Kita-Leitungen zur Verfügung. Damit erhalten die Leitungen aller 501 Kitas auch weiterhin eine zusätzliche Stunde Freistellung vom Gruppendienst für ihre Leitungsaufgaben. Diese Freistellungskontingente sind und bleiben im Bedarfsfall auch auf die Stellvertretung übertragbar.