Thema: Frühkindliche Bildung
| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen

Platzvergabe über die Landkreise des Saarlandes

Durch die im Saarland vorherrschende Trägerhoheit obliegt die Vergabe der einzelnen Plätze dem jeweiligen Träger einer Kindertageseinrichtung. Gewährleistungsträger für die Bereitstellung von Plätzen sind die örtlichen Jugendämter, die somit für die Jugendhilfeplanung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Das Ministerium für Bildung und Kultur als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat weder auf die Bereitstellung noch auf die Vergabe der Plätze Einfluss. 

Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind von einer Tagesmutter oder von einem Tagesvater betreuen zu lassen. Die Organisation dessen wird ebenfalls im örtlich zuständigen Jugendamt durchgeführt. Die entsprechende Jugendhilfeplanung sollte Ihnen in dieser Frage ebenfalls weiterhelfen können.

Die richtige Ansprechperson aufgeschlüsselt nach örtlicher Zuständigkeit finden Sie nachstehend:

Landkreis Neunkirchen

Zozane Sisamci
Jugendamt Neunkirchen

Michaela Rebel
Jugendamt Neunkirchen

Saarpfalz-Kreis

Hans-Josef Daubaris
Jugendamt des Saarpfalz-Kreises

Vera Kammer
Jugendamt des Saar-Pfalz-Kreises

Landkreis Saarlouis

Jugendamt Saarlouis
Helena Klein

Landkreis Merzig-Wadern

Jugendamt Merzig
Anja Kuster

Landkreis St. Wendel

Jugendamt St. Wendel
Monika Gerhart

Regionalverband Saarbrücken

Nicole Braun-Legatte
Saarbrücken Bezirk Dudweiler, Sulzbach, Quierschied, Friedrichsthal und überregionale Einrichtungen

Michael Kammer
Völklingen

Elisabeth Scholten
Saarbrücken Bezirk West und Bezirk Halberg, Großrosseln, Riegelsberg, Heusweiler

Jörg Lorson
Saarbrücken Bezirk Mitte, Püttlingen, Kleinblittersdorf