Thema: fruehkindliche-bildung

Platzausbau

Das Land stellt Fördermittel bereit, um den Kita-Platzausbau voranzutreiben. Zudem unterstützen wir die für den Platzausbau verantwortlichen Träger mit einer Beratungsoffensive - damit alle Kinder von frühkindlicher Bildung und Betreuung profitieren können.

| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen, Bildung

So sorgen wir gemeinsam für mehr Kita-Plätze

Beratungsoffensive des MBK

Der Ausbau der Betreuungsplätze ist eine enorme Herausforderung für die Träger: Die Kommunen und Träger haben seit 2012 beim Ausbau der Betreuungsplätze bis heute in Krippen und Kindergärten knapp 4000 Plätze zusätzlich geschaffen. Das MBK unterstützt seit Januar 2022 die Kita-Träger schon ab der ersten Idee für eine Maßnahme und während der gesamten Umsetzung beratend. Ziel ist es, den Kita-Ausbau zukünftig noch zielgerichteter umzusetzen.

Vorhandene Finanzmittel sollen so unter Beachtung aller haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und des Vergaberechts sowie fristgerecht gestellter Mehrkostenanträge bestmöglich genutzt werden. Auch Kostensteigerungen und damit Mehrkostenanträge wegen des steigenden Baukostenindex oder vermeidbarere Umplanungskosten für alle Beteiligten sollen dadurch minimiert werden.

Die Beratungsoffensive zum Kita-Ausbau ermöglicht, dass

  • bereits vor Beginn einer Planung alle möglichen und sinnvollen Szenarien mit allen Beteiligten besprochen werden,
  • bei der Auswahl das Szenario gewählt wird, welches am schnellsten umsetzbar ist und auch dabei
  • Folgeprobleme für alle Beteiligten zu reduzieren.

Platzvergabe

Das Ministerium für Bildung und Kultur, als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat sowohl auf die Bereitstellung, als auch auf die Vergabe der Plätze keinen Einfluss.

Durch die im Saarland vorherrschende Trägerhoheit obliegt die Vergabe der einzelnen Plätze dem jeweiligen Träger einer Kindertageseinrichtung.

Gewährleistungsträger für die Bereitstellung von Plätzen sind die örtlichen Jugendämter, die somit für die Jugendhilfeplanung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Die richtige Ansprechperson aufgeschlüsselt auf die örtliche Zuständigkeit finden Sie nachstehend:

Landkreis Neunkirchen

Jugendamt Neunkirchen
Zozane Sisamci

Saarpfalz-Kreis

Jugendamt des Saarpfalz-Kreises
Hans-Josef Daubaris

Landkreis Saarlouis

Jugendamt Saarlouis
Helena Klein

Landkreis Merzig-Wadern

Jugendamt Merzig
Anja Kuster

Landkreis St. Wendel

Jugendamt St. Wendel
Monika Gerhart

Regionalverband Saarbrücken

Nicole Braun-Legatte
Saarbrücken Bezirk Dudweiler, Sulzbach, Quierschied, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf und überregionale Einrichtungen

Elisabeth Scholten
Saarbrücken Bezirk West und Bezirk Halberg, Großrosseln, Riegelsberg, Heusweiler

N. N.
Bezirk Mitte, Püttlingen, Völklingen

Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen zu lassen. Die Organisation dieser wird ebenfalls im örtlich zuständigen Jugendamt durchgeführt und die entsprechende Jugendhilfeplanung sollte Ihnen in dieser Frage ebenfalls weiterhelfen können.

Neue Förderrichtlinie:

Die neue Förderrichtlinie zur besonderen Förderung von Standardbauweisen, Nachhaltigkeit und von Grundstücken ersetzt die bestehende Richtlinie zum 2. Landesprogramm (seit 2019).

Neuheiten der Förderrichtlinie:

Dabei soll zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen erstmals die besondere Förderung von Standardbauweisen zur Verkürzung der Projektlaufzeit möglich sein. Um schnell geeignete Betreuungsplätze zu schaffen, eignet sich der modulare Systembau. Künftig wird auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gefördert. Damit werden Anreize geschaffen, sanierungsbedürftige Bestandsbauten auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und Neubauten zukunftsorientiert zu gestalten.

Früher konnte nur der Kauf von Gebäuden gefördert werden. Jetzt wird auch der Erwerb von bestehenden oder gut geeigneten Standorten durch eine Förderung des Grundstückserwerbs unterstützt. Dadurch werden Kosten für die Herstellung weniger gut geeigneter Grundstücke eingespart. Ebenso wird aktuell die Angleichung der Berechnung von kurz- und langfristigen Mieten möglich. Bisher fand die Berechnung über den Vergleich mit ortsüblicher Kaltmiete statt, jetzt wird die Berechnung mit vergleichbaren Neubauten stattfinden.