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Beitragsfreiheit

Vom Gebühren-Abbau der Elternbeiträge bis zur Beitragsfreiheit: Im Saarland werden die Kita-Elternbeiträge sukzessive gesenkt und bis 2027 ganz abgeschafft. Denn gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.

| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen, Bildung

Abbau der Kita-Elternbeiträge

Der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge ist eine der Säulen im Kita-Dreiklang. Mit dem Beitragsfreie-Kita-Gesetz, das der saarländische Landtag im April beschlossen hat, wird der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 geregelt. Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet.

Die Kita-Elternbeiträge sind Anteile an den Kita-Personalkosten, die durch die Eltern getragen werden. Der Abbau der Kita-Elternbeiträge bedeutet also, dass das Land einen immer höheren Anteil der Personalkosten trägt, während Eltern davon entlastet werden. 2019 waren es für die Eltern noch 25 Prozent der Personalkosten, aus denen sich die Elternbeiträge ergeben haben, aktuell sind es noch 12,5 Prozent der Personalkosten.

Entlastung von Familien und Jugendhilfeträgern:

Im Vergleich zu heute wird eine Familie mit einem Kindergarten- und einem Krippenkind im Regionalverband durch den vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge um rund 3.300 Euro pro Jahr entlastet. Auch die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als Jugendhilfeträger profitieren von dem Gesetz. Denn sie übernehmen für Familien mit sehr niedrigen Einkommen bzw. im Sozialleistungsbezug die Kita-Elternbeiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das MBK geht von einer Entlastung von rund 13 Millionen Euro pro Jahr aus, die an anderer Stelle genutzt werden können, etwa beim Ausbau von Kita-Plätzen.

Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge und Finanzierung:

Mit dem Gesetz wird das Kita-Gesetzes – das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) – geändert. Beginnend ab dem 1. August 2023 – also dem nächsten Kita-Jahr – werden die Kita-Elternbeiträge in vier Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Die einzelnen Schritte:

  • Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent der Personalkosten,
  • zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent der Personalkosten und
  • zum 1. Januar ist das Ziel des vollständigen Abbaus der Elternbeiträge erreicht.