| Ministerium für Bildung und Kultur
| Schule
Gefährdungsgrad I
- Gefährdung überschaubar
- Federführung hat die Schule; diese Fälle können in der Regel ohne Einschalten der Polizei bewältigt werden
- Gewaltvorfälle:
- Rangelei, kleinere Schlägerei
- Öffentliche Beleidigung
- Sachbeschädigung
- Anpöbelei/Diffamierung
- Todesfall (Schüler:in, Schulpersonal) außerhalb der Schule