Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur | Schule

Gefährdungsgrad I

  • Gefährdung überschaubar
  • Federführung hat die Schule; diese Fälle können in der Regel ohne Einschalten der Polizei bewältigt werden
  • Gewaltvorfälle:
    • Rangelei, kleinere Schlägerei
    • Öffentliche Beleidigung
    • Sachbeschädigung
    • Anpöbelei/Diffamierung
    • Todesfall (Schüler:in, Schulpersonal) außerhalb der Schule