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Feststellungsprüfungen

Seit dem Schuljahr 2016/2017 besteht im Saarland die Möglichkeit, Kompetenzen in der Muttersprache oder Herkunftssprache im Rahmen von Feststellungsprüfungen auf 3 verschiedenen Niveaustufen anerkennen zu lassen.

Die angebotenen Sprachen sind Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Farsi (Persisch), Paschtu, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Tigrinja, Türkisch und Ukrainisch. Die Schulen können einen Bedarf an weiteren Herkunftssprachen auf allen Niveaustufen an das MBK melden.

Die Anerkennung der Herkunftssprache als Ersatz oder als Nachweis einer der in der Sekundarstufe I einsetzenden Fremdsprachen im Rahmen einer Feststellungsprüfung betrifft Schüler:nnen der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 9 oder 10, an Gemeinschaftsschulen auch Jahrgangsstufe 11, die erstmals ab der Jahrgangsstufe 7 (d. h. in 7 oder 8 oder 9 oder 10, an Gemeinschaftsschulen auch Jahrgangsstufe 11, oder an einer beruflichen Schule) in eine Schule in Deutschland aufgenommen wurden und deren vollständige Eingliederung in das Sprachenangebot der deutschen Schule nicht in zumutbarer Weise erfolgen konnte. Die Note einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung kann die Note in einer Pflichtfremdsprache ersetzen.

Eine erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung ermöglicht auf Niveaustufe I den Hauptschulabschluss (HSA), auf Niveaustufe II den Mittleren Bildungsabschluss (MBA) oder den Übergang in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (GOS) an Gemeinschaftsschulen sowie auf Niveaustufe III den Übergang in die Hauptphase der GOS.

Die Anmeldung zu den Feststellungsprüfungen erfolgt über die jeweilige Schule. Die Prüfungen finden abschlussbezogen im 2. Halbjahr statt.

Ansprechpartner

Christoph Kastner
Referat B4

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken