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SCHUMAN-Austauschprogramm

SCHUMAN-Austausch-Programm 2025 - Individueller 2-wöchiger Schüler:innenaustausch in der Großregion für Schüler:innen der Klassenstufen 7 bis 10

Ausschreibung Schuman-Programm 2025

Schüler:innen der Klassenstufen 7 – 10 haben in diesem Schuljahr wieder die Möglichkeit, einen zweiwöchigen Schüler:innenaustausch in Lothringen, Luxemburg oder der Wallonie mit zweiwöchigem Rückbesuch der/des Partner:in durchzuführen.

Das individuelle Austauschprogramm SCHUMAN innerhalb der Großregion findet in konsekutiver Form statt, das heißt die teilnehmenden Schüler:innen halten sich jeweils zwei Wochen in der Gastfamilie und in der Gastschule auf.

In das Programm können motivierte Schüler:innen aufgenommen werden, deren Sprachkenntnisse und Sozialverhalten ihnen die Teilnahme am Unterricht in der Partnerregion ermöglichen.

Bewerbungsmodalitäten:

Im Bewerbungsbogen ist ein Deckblatt integriert. Dieses Deckblatt ist von der/dem Schüler:in bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigten auszufüllen und zusammen mit dem Bewerbungsbogen an die/den Schuman-Tutor:in zu überreichen.

Nach dem Ausfüllen des Bewerbungsdossiers durch die französische Lehrkraft bzw. Unterzeichnung durch die Schulleitung mailt die entsendende Schule nur noch einen Scan des gesamten Original-Bewerbungsbogens (Bewerbungsbogen + Deckblatt) an v.stark@bildung.saarland.de

Bewerbungsschluss ist der 11. Oktober 2024.

Austauschzeiträume:

  • Die französischen, belgischen und luxemburgischen Schüler:innen kommen ins Saarland bzw. nach RLP

Samstag 23. März 2025 bis Samstag 06. April 2025

  • Die saarländischen Schüler:innen fahren nach Frankreich, Belgien und Luxemburg

Samstag 11. Mai 2025 bis Samstag 25. Mai 2025

Organisation der An- und Abreise:

In Absprache mit der jeweiligen Gastfamilie organisieren die Eltern die An- und Abreise in eigener Verantwortung

Aufgaben der durchführenden Institutionen

Die Institutionen, welche das SCHUMAN – Programm durchführen, sind das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur, die Académie de Nancy-Metz, das Erziehungsministerium des Großherzogtums Luxemburg, das Ministerium der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Diese Institutionen haben es sich zum Ziel gesetzt, Partner:innen für die in das Programm aufgenommenen Schüler:innen zu finden und den Schulbesuch in der Partnerregion zu ermöglichen. Sie sind keine Vertragspartner der Teilnehmer:innen am SCHUMAN-Programm. Die Institutionen, welche das SCHUMAN-Programm durchführen, beraten bei Fragen und Problemen, die den Programmablauf betreffen.

Aufgaben und Pflichten der Schulen und Gasteltern

Bitte beachten Sie, dass mit der Antragstellung eine Verpflichtung der Schule und der Familie verbunden ist.
Die aufnehmenden Schulen verpflichten sich, die Gastschüler:innen während ihres Aufenthaltes aktiv zu fördern. Die Schulleitungen benennen eine Lehrkraft als Tutor:in für die SCHUMAN-Schüler:innen, der/die für deren Reintegration in den Schulalltag nach erfolgtem Austausch ebenso verantwortlich ist wie für die Betreuung der Gastschüler:innen.

Die Gasteltern verpflichten sich, die Gastschüler:innen in ihre Familie zu integrieren, den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu fördern und zur Verbesserung der Kenntnisse durch die Verwendung der jeweiligen Sprache in der täglichen Kommunikation beizutragen. Sie übernehmen während des Austausches die volle Verantwortung und die Aufsichtspflicht.

Im Falle eines Rücktritts vor oder während des Aufenthalts müssen die Familien zwingend die beiden Schulen und die beteiligten Schulbehörden in Kenntnis setzen und die Gründe des Rücktritts darlegen.

Finanzierung

Die Kosten für diesen Austausch sind vergleichsweise niedrig, da durch das Austauschprinzip keine zusätzlichen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Partners entstehen. Die Eltern werden gebeten, ihrem Kind ausreichend Taschengeld für die gesamte Zeit des Aufenthalts mitzugeben.

Eine Übernahme von Kosten durch die durchführenden Institutionen ist in keinem Falle möglich.

Versicherungsfragen

Für die Klärung aller versicherungstechnischen Fragen sind die Eltern der Schüler:innen verantwortlich. Genaue Auskünfte erteilen die jeweiligen Versicherungen.

Ansprechpartnerin:

 

Frau Valérie Stark
Referat B 4

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken