Was ist zu tun, wenn ein Kind von der Förderschule in die Regelschule wechselt?
Eine Rückschulung in die Regelschule ist auf Wunsch der Eltern immer dann möglich, wenn Eigen- und/oder Fremdgefährdung (§ 5 Absatz 4 Satz 2 des Schulpflichtgesetzes) ausgeschlossen ist.
Es ist ratsam, diesen Weg in gemeinsamer Absprache zwischen Erziehungsberechtigten, Förder- und Regelschule zu gehen. Die Erziehungsberechtigten sollten zunächst die Umschulungsabsicht an der Förderschule thematisieren. Bei Umschulung in die Regelschule beauftragt die Schulaufsichtsbehörde die aufnehmende Schule mit der Einrichtung einer Klassenkonferenz.
An der aufnehmenden Schule wird durch die Schulleitung eine Förderplanung eingeleitet. In die Förderplanung wird auch die abgebende Förderschullehrkraft eingebunden. Der Förderplan wird auf der Grundlage sämtlicher für die Förderung notwendigen Hilfsmittel, bereits erfolgten Fördermaßnahmen und der Berücksichtigung des sich verändernden Umfeldes festgelegt.
Da eine Umschulung oder Rückschulung nur zum Schulhalbjahr oder Schuljahreswechsel möglich ist, sollte der Schulwechsel rechtzeitig geplant werden. Müssen bauliche oder sächliche Veränderungen mit berücksichtigt werden, soll der Schulträger frühzeitig einbezogen werden. Ist eine spezielle Hilfsmittelversorgung oder personelle Unterstützung erforderlich, ist es ebenfalls notwendig, die zuständigen Stellen rechtzeitig zu kontaktieren.