Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur

Gibt es weiterhin in allen Schulformen Versetzungsentscheidungen?

Eine Versetzung findet in Grundschulen erstmals zum Ende des dritten Schuljahres statt. In Förderschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgt eine Versetzung erstmalig im achten Schuljahr.

Im neunjährigen Gymnasiums wird auf die Versetzungsentscheidung von Klassenstufe 5 nach Klassenstufe 6 verzichtet. Damit werden die Klassenstufen 5 und 6 als pädagogische Einheit behandelt, und die Schüler:innen steigen am Ende der Klassenstufe 5 ohne Versetzung auf. Eine Versetzungsentscheidung findet erstmals am Ende der Klassenstufe 6 statt.

In allen anderen Klassenstufen am Gymnasium werden Versetzungsentscheidungen in der Regel in jedem Schuljahr getroffen. 2011 wurde der Schulversuch „Fördern statt Sitzenbleiben“ eingerichtet, an dem ein Drittel der saarländischen Gymnasien teilnahmen. Eine Versetzungsentscheidung erfolgte bei den teilnehmenden Gymnasien erstmalig zum Ende des siebten Schuljahres.

Der Schulversuch „Fördern statt Sitzenbleiben“ soll im Zuge der Einführung des neunjährigen Gymnasiums angepasst werden, um die Ausgestaltung der individuellen Förderung konzeptionell weiterzuentwickeln und ihre Auswirkungen u.a. auf die Versetzungsentscheidung von Klassenstufe 6 nach Klassenstufe 7 zu prüfen.

Versetzungsentscheidungen an den Schulen des beruflichen Schulwesens unterscheiden sich nach den jeweiligen Schulformen und sind in den entsprechenden Zeugnis-und Versetzungsordnungen nachzulesen.