Was heißt „Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer“?
In den Grund- und Förderschulen, die einen zielgleichen Bildungsabschluss anbieten, ist seit dem Schuljahr 2014/2015 die Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer eingerichtet worden. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit des jahrgangsübergreifenden Lernens eröffnet. In dieser Phase erfolgt eine Information über die Leistungen des Kindes in Entwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten. Die Leistungsmessung erfolgt individuell, kompetenzorientiert und wird in Verbalbeurteilungen dokumentiert.
Schulkinder können im Bedarfsfall ein bis drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben, wobei maximal zwei Jahre auf die Schulpflicht angerechnet werden. Versetzungsentscheidungen entfallen.