Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur

Was bedeutet Elternwahlrecht? Können sich Eltern zukünftig aussuchen, welche Schulform ihr Kind besucht?

Grundsätzlich werden alle schulpflichtigen Kinder in die wohnortnahe Grundschule eingeschult. Sofern die Erziehungsberechtigten nach Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung den Besuch einer Förderschule des anerkannten Förderbedarfs wünschen, wird eine Umschulung von der Schulaufsicht verfügt. Die Förderschule kann von Kindern und Jugendlichen mit Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung so lange besucht werden, wie der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im entsprechenden Förderschwerpunkt vorliegt.

Eine Überprüfung findet regelmäßig im Rahmen der Förderplanung statt. Ein Wechsel in die Regelschule ist möglich. Die Erziehungsberechtigten teilen dazu schriftlich (formlos) der besuchten Förderschule mit, dass sie ihren Antrag zum Besuch der Förderschule zurückziehen.