Was bedeutet „besondere Förderung“ im Unterricht?
Damit auch Kinder und Jugendliche, die besondere pädagogische Förderung benötigen, ihr Bildungsrecht verwirklichen und die schulischen Anforderungen erfüllen können, werden über die Ansprüche anderer Leistungsträger hinausgehende besondere schulische Hilfen zur Verfügung gestellt.
Individualisierte Unterrichtsgestaltung gewinnt im Schulalltag immer mehr an Bedeutung. Jede Schule und das in ihr arbeitende pädagogische Personal muss sich auf die Heterogenität der Schüler:innen, deren Inklusion und individuelle Förderung einlassen. Anstatt eine Anpassungsleistung als Voraussetzung für die aktive Teilhabe von Schüler:innen zu erwarten, gilt es, deren vielschichtige Kompetenzen und ganz individuelle Stärken zu erkennen und zu fördern. Dies soll in differenziertem Unterricht mit gleichzeitiger Lernprozessbegleitung und Dokumentation der Lern- und Leistungsentwicklung umgesetzt werden.
Nachteilsausgleiche werden im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten nach pädagogischem Ermessen gewährt, um den Schüler:innen das gleichberechtigte Erreichen der Regelanforderungen zu ermöglichen. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist nicht an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogischen Unterstützung gebunden.
Die Richtlinien zur Förderung von Schüler:innen mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens vom 15.11.2009 gelten ebenso weiterhin, wie besondere Regelungen für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Die bereits praktizierte individuelle Leistungsbeurteilung für zieldifferent unterrichtete Schüler:innen mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf wird an den Schulformen, die noch nicht in die Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Unterstützung eingeschlossen sind, fortgeführt (vgl. Rundschreiben vom 12.05.2011, „Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen“).