Thema: Bildungsserver
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Geld statt Stunden

Verfahrensbeschreibung

Im Rahmen der Option Geld statt Stunden haben alle saarländischen allgemeinbildenden Schulen nach Maßgabe verfügbarer Mittel ab dem Schuljahr 2014/15 die Möglichkeit auf die Zuweisung von Lehrerwochenstunden zu verzichten und in ein Geldbudget umzuwandeln. Diese Option wurde zuvor im Schulversuch „Selbstständige Schule“ erprobt.

Veranschlagt sind Mittel zur Erstattung von Forderungen aus Kooperationsverträgen mit außerschulischen Partnern. Gegenstand der Kooperationsverträge können besondere pädagogische Vorhaben von Schulen, wie z.B. Angebote zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Angebote im musisch-künstlerischen, sportlichen oder handwerklichen Bereich sein.

Hierzu stellt der Schulleiter / die Schulleiterin beim Ministerium für Bildung und Kultur, Abteilung B Bildungspolitische Grundsatz – und Querschnittsangelegenheiten einen Antrag gemäß vorgedrucktem Formblatt. Der Antrag enthält Angaben über den Umfang der Stellenumwandlung sowie die beabsichtigte Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. Grundsätzlich legt sich die beantragende Schule für ein ganzes Schuljahr fest, auf die Zuweisung einer bestimmten Anzahl an Lehrerwochenstunden zu verzichten und diese in ein Geldbudget umzuwandeln. Ein Nachweis über die Qualifikation des von der Schule eingesetzten Personals ist dem Antrag beizufügen.

Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zweckgebunden und dazu bestimmt, über das normale schulische Angebot hinaus die Vielfalt an Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität zu erweitern und das Schulprofil zu stärken. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, qualifiziertes Personal für das Alternativangebot einzusetzen.

Ablauf des Verfahrens:

  1. Die Schule stellt im Rahmen der Option Geld statt Stunden einen Antrag an Abteilung B: Bildungspolitische Grundsatz – und Querschnittsangelegenheiten unter Verwendung des Antragformblattes auf dem Bildungsserver.
  2. Dieser wird nach Prüfung von Abteilung B / Referat B7 an die jeweilige Schulaufsicht / Abteilung C und das Haushaltsreferat / Abteilung A zur Prüfung und Abstimmung weitergeleitet.
  3. Abteilung B erstellt aufgrund des abgestimmten und genehmigten Antrags eine Kooperationsvereinbarung zwischen Ministerium und Förderverein der Schule.
  4. Eine Abschlagszahlung zu Beginn des Vertrags ist obligatorisch und wird vom MBK festgelegt.
  5. Für die Restzahlung ist dem Ministerium ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Dr. Ulrike Hochscheid
Referat C 6 Lehrkräfte Ausbildung und Weiterbildung, Qualitätssicherung an Schulen, Lehrplanentwicklung

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken