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Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule umfasst die drei Bildungsgänge, die zum Hauptschulabschluss, zum Mittleren Bildungsabschluss und zum Abitur (nach neun Jahren) führen. Als integratives System gewährt sie ein längeres gemeinsames Lernen und eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen und wird dadurch den unterschiedlichen Lern-, Leistungs- und Begabungstypen gerecht.

Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist es, alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft – entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Begabungen individuell zu fördern und zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen. Daher orientiert sich die Schul- und Unterrichtsgestaltung an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler. Neben dem Erwerb fachlicher Kompetenzen stehen dabei das soziale Lernen, die Förderung der Selbstständigkeit und die Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Im gemeinsamen Unterricht lernen sie, mit anderen zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig zu helfen und Stärken und Schwächen anderer zu respektieren.

Einen hohen Stellenwert haben in der Gemeinschaftsschule zudem die Förderung praktischer Fähigkeiten und eine frühzeitige und praxisbezogene Berufsorientierung, um so den Schülerinnen und Schülern Wege in ein erfolgreiches Berufsleben zu eröffnen.

Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder sie kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren. Die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Gemeinschaftsschule bleibt auch bei Kooperationen erhalten.

Abschlüsse und Übergangsberechtigungen

Die Gemeinschaftsschule bietet neben den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss) auch das Abitur nach neun Jahren an. Als integratives System gewährt sie eine hohe Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsgängen. Darüber hinaus eröffnet die Gemeinschaftsschule durch eine frühzeitige und praxisbezogene Berufsorientierung Wege in ein erfolgreiches Berufsleben.

Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10)

In der Sekundarstufe I können folgende Abschlüsse erworben werden: 

  • Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 (nach Absolvieren der zentralen Abschlussprüfung)
    Dieser Abschluss ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder ein Berufsgrundbildungsjahr. Je nach Notenprofil ist auch ein Übergang in die zweijährige Berufsfachschule möglich.
  • Hauptschulabschluss mit Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
    Voraussetzung für diese Berechtigung sind ein entsprechendes Notenprofil und die entsprechende Einstufung in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung.
  • Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 (nach Absolvieren der zentralen Abschlussprüfung)
    Dieser Abschluss ist Grundlage für eine Berufsausbildung und berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule, die in einem zweijährigen Bildungsgang zur Fachhochschulreife führt.
  • Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in  die gymnasiale Oberstufe
    Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind ein entsprechendes Notenprofil, die entsprechende Einstufung in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung und in der Regel der Nachweis von zwei Fremdsprachen. Wurde nur eine Fremdsprache von Klassestufe 5 bis 10  belegt, so besteht an allen Gemeinschaftsschulstandorten  auch die Möglichkeit, die zweite Fremdsprache – meist Spanisch – in Klasse 11 zu wählen. Diese Sprache muss dann bis zum Abitur durchgehend belegt werden.

Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe in Klassenstufen 11 bis 13)

  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur) nach Klassenstufe 12
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klassenstufe 13
  • Bei Nachweis bestimmter Leistungen kann vom Ministerium für Bildung und Kultur ein Zeugnis ausgestellt werden, das in Verbindung mit einem Praktikum zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
  • Die Abiturprüfung an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist gleich und wird als zentrale landesweite Prüfung durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer.

Pflichtbereich

Zum Pflichtbereich in der Gemeinschaftsschule gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie), Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde), Arbeitslehre, Religion oder Ethik, Sport, Bildende Kunst und Musik. Hinzu kommen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassenleiterstunde, das einstündige Fach "Lernen lernen" und der zweistündige Sprachkurs (Englisch oder Französisch). 

  • In der Klassenleiterstunde werden aktuelle Themen, Probleme ebenso wie organisatorische Angelegenheiten besprochen. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei möglichst selbstständig demokratische Handlungsweisen, trainieren Kommunikationstechniken und erweitern ihre Sozialkompetenz.
  • Das Fach Lernen lernen dient der systematischen und nachhaltigen Vermittlung von Methoden, Techniken und Lernstrategien, die für alle Fächer wichtig sind. Lernen lernen ist grundsätzlich an Fachinhalte gebunden und bildet das Grundlagenfach für alle Fächer. Die Leistungen fließen in die Mitarbeitsnote und die Fachnote aller Fächer ein.

Die interdisziplinären Fächer Naturwissenschaften (NW) und Gesellschaftswissenschaften (GW) bauen auf dem Sachunterricht der Grundschule auf, der Themen aus Biologie, Physik und Chemie ebenso wie aus Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte behandelt. Die Elemente aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen verschmelzen zu den Fächern NW und GW. Diese Zusammenfassung von Fächern soll die Schülerinnen und Schüler zu vernetztem und ganzheitlichem Denken anleiten. Die interdisziplinären Fächer eignen sich auch besonders gut zur Projektarbeit.

Über die von der Kultusministerkonferenz geforderten Grundstunden hinaus werden sogenannte Kontingentstunden als "flexible" Stunden ausgewiesen. Insgesamt sind es 15 Stunden, die über die Klassenstufen 5-10 verteilt werden können. Sie können genutzt werden als Förderstunden, Übungsstunden, für tägliche Lernzeiten oder Projekte. Über die Verwendung der flexiblen Stunden entscheidet die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes.

Wahlpflichtbereich

Ab Klassenstufe 7 können die Schülerinnen und Schüler innerhalb des Wahlpflichtbereiches entsprechend ihrem Leistungsvermögen und ihren Neigungen einen individuellen Lernschwerpunkt setzen. Sie können z.B. Englisch bzw. Französisch als zweite Fremdsprache (vierstündig) oder das zweistündige Fach "Beruf und Wirtschaft" und ein weiteres zweistündiges Fach wählen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Dies ist entweder der berufsbezogen weitergeführte Sprachkurs oder ein Angebot der Schule wie z.B. Arbeitslehre, Kommunikation und Medien oder ein musisch-kulturelles Angebot.  

Fremdsprachenangebot

An den Gemeinschaftsschulen lernen alle Schülerinnen und Schüler in Klasse 5 und 6 die beiden Fremdsprachen Englisch und Französisch. Entsprechend dem Angebot der Schule ist eine der beiden Sprachen die abschlussrelevante erste Fremdsprache, die als vierstündiger Lehrgang erteilt wird, die andere wird als zweistündiger Sprachkurs unterrichtet. Der Sprachkurs soll auf mündliche Kommunikationssituationen im Alltag und im Beruf vorbereiten und wird nicht benotet. Auf dem Zeugnis wird nur die (erfolgreiche) Teilnahme vermerkt. Eine Reihe größerer Gemeinschaftsschulen bietet beide Sprachen als erste Fremdsprache und als Sprachkurse an.

Ab Klasse 7 wird die erste Fremdsprache im Pflichtbereich fortgesetzt. Im Rahmen des Wahlpflichtbereiches kann der Sprachkurs als abschlussrelevante zweite Fremdsprache (vierstündig) gewählt werden, die auch für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe bedeutsam ist. Der Sprachkurs kann aber auch als zweistündiger berufsbezogener Sprachkurs in Kombination mit dem Wahlpflichtfach "Beruf und Wirtschaft" weitergeführt werden. 

Berufsorientierung

Eine frühzeitige und praxisbezogene Berufsorientierung ist ein Schwerpunkt in der Gemeinschaftsschule. Der Unterricht enthält berufsorientierte Inhalte in allen Fächern und allen Klassenstufen, verstärkt in den Klassenstufen 8 und 9. Einblicke in die Arbeitswelt werden durch Betriebserkundungen, ein dreiwöchiges Betriebspraktikum oder berufsorientierte Schultage vermittelt.

Praktische Fertigkeiten werden in den Klassenstufen 5 und 6 im Fach Arbeitslehre eingeübt. Im Wahlpflichtbereich besuchen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht das vierstündige Angebot der zweiten Fremdsprache wählen, ab Klassenstufe 7 das zweistündige Fach "Beruf und Wirtschaft".

Ziel der Berufsorientierung ist es, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Berufswahl eigenverantwortlich treffen können und sich der Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich gestaltet. Sowohl Mädchen als auch Jungen sollen alle Berufsfelder zugänglich gemacht werden. 

Unterrichtsorganisation in den Klassenstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I)

An den Gemeinschaftsschulen wird die Schullaufbahn - und damit die Festlegung auf bestimmte Abschlüsse - durch besondere unterrichtsorganisatorische und pädagogische Maßnahmen möglichst lange offen gehalten.

Der Unterricht an der Gemeinschaftsschule findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband statt. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unterrichten möglichst viele Wochenstunden in ihrer Klasse und im Jahrgang. Damit wird in den Anfangsklassen die Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte möglichst gering gehalten, so dass diese eng zusammenarbeiten können, um die pädagogischen Ziele umzusetzen.

Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts und individueller Förderung entsprochen. In einem Teil der Fächer wird der Unterricht ab der Klassenstufe 7 leistungsdifferenziert auf verschiedenen Anspruchsebenen in Kursen oder klasseninternen Lerngruppen erteilt.

Die Fachleistungsdifferenzierung erfolgt nach einem vorgegebenen Orientierungsmodell. Dabei werden drei Anspruchsebenen unterschieden:

  • Der Grundkurs entspricht den Anforderungen des zum Hauptschulabschluss bzw. Mittleren Bildungsabschluss führenden Bildungsganges.
  • Der Erweiterungskurs entspricht den Anforderungen des zum Mittleren Bildungsabschluss führenden bzw. des gymnasialen Bildungsganges.
  • Der Aufbaukurs entspricht den Anforderungen des gymnasialen Bildungsganges.

Nach diesem Orientierungsmodell wird der Unterricht in Mathematik und der ersten Fremdsprache

  • in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen als Grundkurs und Erweiterungskurs,
  • in den Jahrgangsstufen 10 auf zwei Anspruchsebenen als Erweiterungs- und Aufbaukurs,

in Biologie, Chemie und Physik

  • in der Klassenstufe 9 auf zwei Anspruchsebenen als Grundkurs und Erweiterungskurs,
  • in der Jahrgangsstufe 10 auf zwei Anspruchsebenen als Erweiterungskurs und Aufbaukurs

erteilt. 

Auf Beschluss der Schulkonferenz kann von diesem Orientierungsmodell abgewichen werden, um beispielsweise das Fach Deutsch auch in Klassenstufe 8 noch im Klassenverband bzw. ohne die Aufteilung in Kurse oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Anspruchsebenen zu unterrichten.

Die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die Kurse bzw. klasseninternen Lerngruppen basiert nicht nur auf den Leistungen in den einzelnen Fächern; auch das gesamte Leistungsbild sowie die Leistungsentwicklung und Lernbereitschaft werden – mit Blick auf den angestrebten Abschluss – berücksichtigt. Das Besondere an diesem System besteht darin, dass diese Kurszuweisung nie endgültig ist: Am Ende jedes Halbjahres überprüft die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler noch richtig eingestuft ist.

Bis Klassenstufe 8 steigt jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn des Schuljahres ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Freiwilliges Wiederholen ist jedoch auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits in den vorangegangenen Klassenstufen möglich.

Die Gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule

In beiden Schulformen - Gymnasium wie Gemeinschaftsschule - umfasst die Oberstufe eine einjährige Einführungsphase (an der Gemeinschaftsschule Klassenstufe 11 - am Gymnasium Klassenstufe 10) und eine zweijährige Hauptphase (an der Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 12 und 13 - am Gymnasium die Klassenstufen 11 und 12). An den Gemeinschaftsschulen legen die Schülerinnen und Schüler die gleiche Abiturprüfung wie an den Gymnasien ab (Zentralabitur).

Gemeinschaftsschulen haben entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder sie kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren. Die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Gemeinschaftsschule bleibt auch bei Kooperationen erhalten. 

Häufige Fragen zur Gymnasialen Oberstufe

Wo findet man die Regelungen für die gymnasiale Oberstufe im Saarland?

Die rechtlich verbindliche Grundlage für die Regelungen der gymnasialen Oberstufe im Saarland ist die Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) (s. Box rechts).

Für welche Schulen gilt die Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO)?

Die Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) gilt gleichermaßen für alle Schulformen mit gymnasialen Oberstufen, also für die Gymnasien, die Gemeinschaftsschulen und die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren.

Wie ist die gymnasiale Oberstufe aufgebaut?

In allen Schulformen mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Oberstufe eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Hauptphase.

Unter welchen Anforderungen erfolgt die Abiturprüfung an den Schulen?

Die Abiturprüfung erfolgt an allen Schulen, die am Abiturverfahren teilnehmen, landeszentral nach den gleichen Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben in einem schriftlichen Prüfungsteil mit vier Prüfungsfächern und einem mündlichen Prüfungsteil mit mindestens einem Prüfungsfach.

Welches Ziel hat die gymnasiale Oberstufe?

Die gymnasiale Oberstufe hat zum Ziel, eine vertiefte Allgemeinbildung, die allgemeine Studierfähigkeit sowie eine wissenschaftspropädeutische Bildung zu vermitteln und zugleich den Eintritt in andere Berufsbildungen zu fördern. Die Grundlagen und Zielsetzungen der Oberstufe sind im §2 der GOS-VO detailliert beschrieben. Jeder Prüfling, der die Abiturprüfung am Ende der gymnasialen Oberstufe bestanden hat, erreicht damit die Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums an allen Universitäten und Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Über eine mögliche Zulassung an einer Hochschule außerhalb Deutschlands entscheidet die für die jeweilige Hochschule zuständige Stelle.

Wer hat Zugang zur Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe?

Zum Eintritt in die Einführungsphase an allen Schulformen mit gymnasialer Oberstufe berechtigt sind gemäß GOS-VO §7 Schüler/Schülerinnen des Gymnasiums, wenn sie in die Klassenstufe 10 versetzt sind, sowie Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen, die den mittleren Bildungsabschluss mit der Übergangsberechtigung in die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Schulen nachweisen.

Für Schülerinnen und Schüler der Handelsschule, der Gewerbeschule, der Sozialpflegeschule und der Fachoberschule gelten besondere Regelungen für den Zugang in die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen.

Welches Ziel hat die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe?

Die Einführungsphase führt in die Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren der gymnasialen Oberstufe unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schullaufbahnen ein und legt die Grundlage für die unterrichtliche Arbeit in der Hauptphase. Die Einführungsphase erfüllt somit auch Aufgaben der Kompensation und der Orientierung und dient damit der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen.

Die Einführungsphase umfasst ein Schuljahr. Unterrichtet wird in der Regel im Klassenverband. Es gelten die Stundentafel, die Lehrpläne und die Versetzungsbedingungen der Klassenstufe 10 des Gymnasiums. Für die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen an Berufsbildungszentren gelten darüber hinaus besondere Regelungen.

An den Gymnasien  umfasst die gymnasiale Oberstufe die Klassenstufen 10 bis 12. Der Klassenstufe 10 kommt im achtjährigen Gymnasium als Einführungsphase eine besondere Gelenkfunktion zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II zu. Mit der Versetzungsentscheidung von der Klassenstufe 10 in die Klassenstufe 11 wird die Zugangsberechtigung zur Hauptphase der Oberstufe erteilt.

An den Gemeinschaftsschulen umfasst die gymnasiale Oberstufe die Klassenstufen 11 bis 13. Die Klassenstufe 11 bildet die Einführungsphase der Oberstufe. Es gelten die Stundentafel und die Lehrpläne der Klassenstufe 10 des Gymnasiums. Mit der Versetzungsentscheidung an Ende der Einführungsphase wird die Zugangsberechtigung zur Hauptphase der Oberstufe erteilt.

Berufsbildungszentren mit einer gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen bieten eine dreijährige gymnasiale Oberstufe an. Diese umfasst die Klassenstufen 11 bis 13. Die Klassenstufe 11 bildet die Einführungsphase der Oberstufe. In der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen werden beginnend mit der Einführungsphase berufliche Profilfächer gewählt und durchgehend dreijährig belegt. Berufliche Fachrichtungen im Saarland sind „Gesundheit und Soziales“, „Technik“ und „Wirtschaft“.

Wer hat Zugang zur Hauptphase der Oberstufe?

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Einführungsphase die Versetzungsbedingungen erfüllen, sind zum Eintritt in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt. (Siehe GOS-VO §10).  Für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule gelten darüber hinaus besondere Regelungen.

Kann ich in der gymnasialen Oberstufe die Schule wechseln?

Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahrgangsstufen, die aufeinander aufbauen. Einen Schulwechsel während der gymnasialen Oberstufe sollte man daher nach Möglichkeit vermeiden.
Ein Schulwechsel im Laufe der gymnasialen Oberstufe ist grundsätzlich nur möglich, wenn die aufnehmende Schule die gleiche Fächerkombination anbieten kann wie die abgebende Schule, denn die Prüfungsfächer müssen durchgehend drei Jahre belegt sein.

Da in der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen an Berufsbildungszentren beginnend mit der Einführungsphase berufliche Profilfächer gewählt und durchgehend dreijährig belegt werden müssen, ist ein Wechsel zu einer gymnasialen Oberstufe mit anderem Profil nur zu Beginn der Einführungsphase möglich.

Wie ist der Unterricht in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe organisiert?

Der Unterricht in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe findet an allen Schulformen in einem System von Kursen statt, die Fächern zugeordnet und grundsätzlich jahrgangsbezogen sind. Kurse sind Unterrichtseinheiten eines Faches von der Dauer eines Schulhalbjahres. Sie bauen im Rahmen des jeweiligen Lehrplans inhaltlich und methodisch aufeinander auf. Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache werden auf zwei Anspruchshöhen, nämlich auf grundlegendem und auf erhöhtem Anforderungsniveau, unterrichtet.

Daneben tritt in der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen das berufliche Profilfach, das ausschließlich auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird. Alle übrigen Fächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet.

Welche Pflichtfächer muss ich in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe belegen?

Mit Beginn der Hauptphase belegt jeder Schüler und jede Schülerin an den allgemein bildenden Schulen sowohl die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (zwei davon auf erhöhtem Anforderungsniveau in sogenannten E-Kursen) als auch – auf grundlegendem Niveau in G-Kursen – ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach, ein künstlerisches Fach, Religionslehre/Allgemeine Ethik, Sport sowie ein Neigungsfach und das Seminarfach. An den gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen ist die Belegung eines beruflichen Profilfaches verbindlich. Das berufliche Profilfach und eines der drei Kernfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Die Wahl der Pflichtfächer erfolgt gemäß GOS-VO § 17.

Was ist das Seminarfach?

Das Seminarfach dient der Erörterung fachübergreifender und fächerverbindender Problemstellungen. Es hat eine interdisziplinäre Ausrichtung und wird durchgehend zweistündig unterrichtet. Die Einübung verschiedener Arbeitsformen und Methoden sowie unterschiedlicher Verfahren der Präsentation und der Erörterung von Ergebnissen ist besonderes Kennzeichen des Seminarfachs und wird an Inhalten verschiedener Fachgebiete realisiert. In zwei Halbjahren sollen im Seminarfach insbesondere naturwissenschaftliche Fragestellungen im Vordergrund stehen. Das Seminarfach ist kein Abiturprüfungsfach.

Wie viele Wochenstunden muss ich in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe belegen?

Der Unterricht in der Hauptphase der Oberstufe muss im Durchschnitt mindestens 34 Wochenstunden je Halbjahr umfassen.

Untere welchen Bedingungen kann man einzelne Klassenstufen in der gymnasialen Oberstufe wiederholen?

Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase und Hauptphase) beträgt grundsätzlich höchstens vier Jahre (GOS-VO §5). Das heißt, dass höchstens ein Jahr in der Oberstufe wiederholt werden kann. Die verbindlichen Regelungen findet man für die Einführungsphase in § 11 GOS-VO und für die Hauptphase in § 20 und § 21 der GOS-VO.

Wie ist die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife geregelt?

Wer in der Hauptphase am Unterricht mindestens zweier aufeinander folgender Halbjahre teilgenommen hat und die Schule verlässt, ohne die Voraussetzungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfüllt zu haben, erwirbt unter bestimmten Bedingungen (S.§ 27 GOS-VO) den schulischen Teil der Fachhochschulreife: Das Zeugnis berechtigt in Verbindung mit dem Nachweis des nach den jeweiligen Bestimmungen erforderlichen Fachpraktikums zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland sowie in den übrigen Ländern der Bundesrepublik mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Über die Bedingungen, unter denen ein Fachpraktikum anerkannt werden kann, entscheidet die Institution, an der die weitere Ausbildung stattfinden soll.

Unter welchen Bedingungen wird die Abiturprüfung durchgeführt?

Die Abiturprüfung findet am Ende der gymnasialen Oberstufe statt. Sie wird an allen Schulformen nach einheitlichen Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben landeszentral – an allen Schulen zur gleichen Zeit und mit den gleichen Prüfungsaufgaben – durchgeführt.

Wann werde ich zur Abiturprüfung zugelassen?

Eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abiturprüfung ist, dass der Schüler/die Schülerin in jedem der fünf Prüfungsfächer in der Einführungsphase und in den vier Halbjahren der Hauptphase unterrichtet wurde und in keinem dieser Halbjahre die Note in diesen Fächern „ungenügend“ lautet, eine zweite Fremdsprache in dem vorgeschriebenen Umfang nachweist und die zulässige Verweildauer nicht überschreitet. Weiter muss mit den Noten der Kurshalbjahre die Qualifikation im Kursbereich (s. GOS-VO §35) erfüllt sein.

Aus welchen Noten wird die Zeugnisnote meines Abiturzeugnisses gebildet?

Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt die Teilnahme an der Abiturprüfung voraus. Leistungen aus den vier Halbjahren der Hauptphase und die Leistungen in der Abiturprüfung ergeben die für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche Gesamtqualifikation. Dabei entfallen auf die zweijährige Hauptphase der Oberstufe maximal 600 Punkte, auf den Abiturbereich maximal 300 Punkte. Aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation wird für das Abitur eine Gesamtnote errechnet.

Wie ist die Abiturprüfung aufgebaut?

Die Abiturprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Sie erstreckt sich auf fünf Prüfungsfächer, von denen vier (1. bis 4. Prüfungsfach) schriftlich und eines (5. Prüfungsfach) mündlich geprüft werden. Eines der vier schriftlichen Fächer kann auf Antrag des Schülers/der Schülerin zusätzlich mündlich geprüft werden.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Kernfächer sowie mindestens ein Fach aus jedem der drei Aufgabenfelder sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld,
gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld sein. In der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen ist das auf erhöhtem Niveau unterrichtete berufliche Profilfach verbindliches schriftliches Prüfungsfach.

In der mündlichen Prüfung werden die Schüler/Schülerinnen von dem zuständigen Prüfungsfachausschuss einzeln geprüft. Die Prüfung dauert in der Regel etwa 20 Minuten. Die Aufgaben der mündlichen Prüfung erwachsen aus den Lernzielen und Lerninhalten der Lehrpläne der vier Halbjahre der Hauptphase sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Abiturprüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben muss die unterschiedlichen Anforderungen zwischen dem Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau im G-Kurs und auf erhöhtem Anforderungsniveau im E-Kurs berücksichtigen.

Wann ist die Abiturprüfung bestanden?

Das Bestehen der Abiturprüfung setzt das Erreichen der Qualifikation sowohl im Kursbereich wie im Abiturbereich voraus. Ein Ausgleich zwischen den Bereichen ist nicht möglich (s. GOS-VO §52).

Prüflinge, die zur Abiturprüfung zugelassen wurden, haben die Prüfung bestanden, wenn sie in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens einem als E-Kurs unterrichteten Fach, bei vierfacher Wertung jeweils mindestens 20 Punkte erreicht haben und die Punktsumme der Endnoten der fünf Prüfungsfächer bei vierfacher Wertung mindestens 100 beträgt.

Was ist, wenn ich die Abiturprüfung nicht bestanden habe?

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, und zwar frühestens zum nächsten allgemeinen Prüfungstermin wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Prüfung und setzt eine Wiederholung der beiden letzten Halbjahre der Hauptphase voraus. Eine Wiederholung von Teilen der Prüfung oder eine Wiederholung in einzelnen Prüfungsfächern ist nicht möglich.

Und was ist, wenn ich die Abiturprüfung bestanden habe?

Jedem Prüfling, der die Abiturprüfung an einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder einem Berufsbildungszentrum mit berufsbezogenen Fachrichtungen bestanden hat, wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Er erhält das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das zur Aufnahme eines Studiums an allen Universitäten und Fachhochschulen in ganz Deutschland berechtigt.

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