Thema: Bibliotheken, Literatur, Leseförderung
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Corona-Lockdown – Bibliotheken dürfen öffnen

Nach der derzeit geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Saarlandes vom 15.12.2020 dürfen Bibliotheken während des Lockdowns vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geöffnet bleiben (Art.2 § 7, 6).

Eine Nutzung ist möglich unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Für örtliche Sonderregelungen sowie die Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr beachten Sie bitte die Informationen der einzelnen Bibliotheken.