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Schutz in digitalen (Schul-)Räumen: Landtag beschließt Schulwesendatenschutzgesetz

Mit dem nun beschlossenen Schulwesendatenschutzgesetz wird nun der besondere Schutz, den ein Klassenraum zwingend bieten muss, auch auf die neuen digitalen Lehr- und Lernräume übertragen.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für unsere Schulen. Mit dem neuen Schulwesendatenschutzgesetz stellen wir sicher, dass der Schutz personenbezogener Daten auch in der digitalen Welt gewährleistet wird. So schaffen wir eine sichere und innovative Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler. Mit dem Gesetz, das der Landtag heute verabschiedet hat, setzen wir einen neuen Standard für die digitale Bildung und den Datenschutz im Schulwesen.“

Das sieht das neue Schulwesendatenschutzgesetz vor:

  • Schutz personenbezogener Daten: Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Schüler:innen und sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Handlungssicherheit im Umgang mit Daten.
  • Datenschutz und Digitalisierung: Die Datenschutzregeln werden an die moderne digitale Welt angepasst, um eine sichere Umgebung für digitale Lern- und Lehrmethoden zu gewährleisten.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und außerschulischen Partnern, um eine optimale Bildungsinfrastruktur zu gewährleisten.
  • Mehr Handlungssicherheit bei der Nutzung der Lernplattform „Online-Schule Saarland“, die das Unterrichten im Saarland an allen Schulen revolutioniert hat, sowie beim Einsatz adaptiver Lernsysteme auf Basis künstlicher Intelligenz.
  • Mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung moderner digitaler Werkzeuge wie Avatare. Wenn ein Kind krank ist oder dauerhaft aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht am Unterricht teilnehmen kann, wird damit die inklusive Teilhabe ermöglicht.

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Pressesprecher

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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