Für bessere Kita-Qualität: Ministerrat beschließt Entwurf des neuen Saarländischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetzes (SEBBG)
Das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) soll durch das neue Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetz (SEBBG) abgelöst werden – den Gesetzentwurf des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) hat der Ministerrat gestern beschlossen.
Ziel ist es insbesondere, die Situation des Personals in den Kitas zu verbessern und so die Kita-Qualität zu steigern. Nach dem Beschluss im Ministerrat steht nun die externe Anhörung – also die Beteiligung der Fachverbände, Träger sowie Interessenvertretungen – an. Ziel ist es, das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres zu beschließen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt: „Frühkindliche Bildung und Betreuung ist wichtig, vor allem müssen die Angebote gut zugänglich sein. Wir haben in den vergangenen Jahren deshalb sehr stark in den Ausbau der Kita-Plätze und die Entlastung von Eltern bei den Kita-Beiträgen investiert. Auch die Einführung der vergüteten Praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung war ein Meilenstein. Mit dem neuen Saarländischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetz gehen wir jetzt den nächsten Schritt, um für mehr Qualität in den Kitas zu sorgen. Dabei setzen wir vor allem auf eine bessere Situation für das Personal in den Einrichtungen und mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern.“
Mit dem Gesetzentwurf wird die Ausbildung in den Einrichtungen gestärkt und das Personal entlastet. So wird die Praxisanleitung in den Kitas, also die direkte Anleitung von angehenden Fachkräften durch erfahrene Praxisanleiter*innen während ihrer Ausbildung, neu im Gesetz verankert. Für diesen wichtigen Teil der Ausbildung soll es künftig mehr Zeit geben, um angehende Fachkräfte während des gesamten Ausbildungsprozesses durch praxisnahe Informationen und Handlungsempfehlungen zu unterstützen.
Mit dem neuen SEBBG wird auch die Personalzuweisung in den Kitas klarer. Hauswirtschaftskräfte und angehende Fachkräfte in der Ausbildung sollen künftig außerhalb des allgemeinen Personalschlüssels angerechnet werden, wodurch sich die Situation für das Personal insgesamt stark verbessern wird. Auch ist gesicherte Zeit für Vor- und Nachbereitung der Arbeit in der Gruppe vorgesehen.
Darüber hinaus wird der inklusive Auftrag der Kindertageseinrichtungen stärker betont. Die Aufnahme von Kindern mit Eingliederungshilfe im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen oder im Rahmen inklusiver Gruppen in eine Regeleinrichtung soll erleichtert werden.
Auch soll die Qualität in unseren Kitas dadurch gestärkt werden, dass verbindliche Vorgaben für die erforderlichen Qualifikationen der Einrichtungsleitung gemacht und Möglichkeiten zur Nachqualifizierung geschaffen werden.
Medienansprechpartner
Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
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